Lokales: Sybille Neth (sne)
 

Frau B. und ihre Kinder sind völlig unbeteiligt an einen Brand, der in dem Mietshaus ausgebrochen war, in dem sie wohnten. Dennoch gehören sie jetzt zu den Leidtragenden und haben erhebliche Nachteile – nicht nur finanzielle. Das Feuer griff auf ihre Wohnung über und durch die Löscharbeiten wurde sie unbewohnbar. Jetzt leben sie in einer Notunterkunft mit zwei kleinen Zimmern unter dem Dach. Dieser Zustand wird andauern bis ihre vorherige Wohnung saniert ist und wieder bezugsfertig ist.

Frau B. musste das Nötigste ersetzen

Frau B. lebt in Scheidung. Wegen der Kinder hatte sie nach der Trennung vor gut einem Jahr ihren Job in der Gastronomie aufgegeben. Jetzt bezieht sie Arbeitslosengeld II. Um nach dem Brand die nötigsten Dinge zu ersetzen, beantragte sie beim Jobcenter einen Kredit. Den muss sie jetzt abbezahlen, ebenso wie Leistungsüberzahlungen des Jobcenters. Somit werden ihr vom Arbeitslosengeld II über 90 Euro monatlich abgezogen. Geld das sie dringend benötigt. Der Vater bezahlt nur sehr unzuverlässig Unterhalt für die Kinder. Frau B. wird Privatinsolvenz anmelden müssen. Allerdings ist die Beschaffung der dafür notwendigen Unterlagen durch den Brand schwierig, weil vieles vernichtet wurde.

Die Kinder leiden unter der Situation

Die Kinder leiden unter der gesamten Situation, was sich in ihren schulischen Leistungen bemerkbar macht. Sie sollten ein Hochbett bekommen. Bisher schlafen die Heranwachsenden in einem Doppelbett. Frau B. wäscht seit Wochen alle Wäsche von Hand. Die Waschmaschine ist kaputt und sie kann keine neue kaufen.

Hilfe für den Nachbarn

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