Lokales: Sybille Neth (sne)
 

41 Ihre zwei fehlende Schneidezähne hindern Frau T. am Lachen. Das könnte sie nach harten Zeiten jetzt durchaus wieder, denn seit einiger Zeit lebt sie in einer Resozialisierungseinrichtung für Frauen. Frau T. war Alkoholikerin. Die Schneidezähne wurden ihr von ihrem Ex-Mann ausgeschlagen und die Verunstaltung erinnert sie unentwegt an die Qualen ihrer früheren Ehe. Erst nach der Trennung begann sie zu Trinken, mehrere Monate wohnte sie bei einem Bekannten, der sie ausnutzte. Der einzige Ausweg aus dieser Situation war für sie der Umzug in eine Obdachlosenunterkunft.

Der Zahnarzt verzichtet auf einen Teil des Honorars

Inzwischen hat Frau T. eine Entgiftung hinter sich und hat sehr an sich gearbeitet. Sie ist jetzt trocken und will sich einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen. Zur Zeit hat sie eine Beschäftigung in den therapeutischen Werkstätten. Dafür erhält sie eine kleine Entlohnung. Letztenendes bleiben ihr aber nur rund 200 Euro im Monat. Damit kommt sie über die Runden. Die Zahnbehandlung kann sie davon jedoch nicht finanzieren. Neben den beiden fehlenden Zähnen, sollen noch zwei weitere gezogen und durch eine Brücke ersetzt werden. Die Krankenkasse stimmt einer Härtefallregelung zu und der Zahnarzt verzichtet auf einen Teil des Honorars. Trotzdem bleibt ein hoher Eigenanteil für Frau T., den sie nicht bezahlen kann.

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