Lokales: Sybille Neth (sne)
 

Fall 13: Fünf Kronen an den Schneidezähnen verpasste der Zahnarzt der jungen Frau aus kosmetischen Gründen. Frau F. ist nun Mitte dreißig und muss die Kronen erneuern lassen, weil das damals verwendete Material nicht das beste war. Frau F. flüchtete vor einigen Monaten mit ihren Kindern in ein Frauenhaus. Das Gericht hat inzwischen eines der Kinder dem gewalttätigen Ehemann zugesprochen. Das traf Frau F. besonders hart. Auch die Kinder leiden, weil sie jetzt getrennt sind.

Frau U. kann nicht zahlen

Frau F. war früher berufstätig. Weil das jüngste Kind noch sehr klein ist, kann sie derzeit noch nicht nach einer Arbeitsstelle suchen. Sobald das Jüngste den Kindergarten besuchen kann, will sie wieder selbst für den Lebensunterhalt sorgen. Derzeit lebt sie von Arbeitslosengeld II. Der Zahnarzt hat ihr aus Kulanz ein günstiges Angebot gemacht, die Krankenkasse bezahlt die Behandlung bis auf einen Eigenanteil von 250 Euro. Diesen Betrag kann Frau F. jedoch nicht selbst aufbringen.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.