Lokales: Sybille Neth (sne)
 

Stuttgart - Das Kind konnte 2013 das Heim verlassen und lebt nun im Teenageralter zum ersten Mal bei seiner Mutter. Frau Z. war viele Jahre suchtkrank und konnte nicht für ihr Kind sorgen. Zuerst lebte es beim Vater. Weil dieser aber selbst auch suchtkrank ist, kam es in ein Kinderheim. Die Mutter macht nun erfolgreich eine Substitutionsbehandlung und hat in diesem Jahr eine Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen. Im vergangenen Jahren waren beide Elternteile schwer erkrankt. Alle Zukunftspläne mussten deshalb aufgeschoben werden. Mutter und Kind werden psychologisch betreut.

In der Wohnung fehlt noch einiges

In der Wohnung, die Frau Z. für sich und ihr Kind im vergangenen Jahr gemietet hat, fehlen noch einige Gegenstände, die sie nicht finanzieren kann. Außerdem benötigt der Teenager dringend Winterkleidung.

Das Kind kann jetzt bei der Mutter leben

Stuttgart - Das Kind konnte 2013 das Heim verlassen und lebt nun im Teenageralter zum ersten Mal bei seiner Mutter. Frau Z. war viele Jahre suchtkrank und konnte nicht für ihr Kind sorgen. Zuerst lebte es beim Vater. Weil dieser aber selbst auch suchtkrank ist, kam es in ein Kinderheim. Die Mutter macht nun erfolgreich eine Substitutionsbehandlung und hat in diesem Jahr eine Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen. Im vergangenen Jahren waren beide Elternteile schwer erkrankt. Alle Zukunftspläne mussten deshalb aufgeschoben werden. Mutter und Kind werden psychologisch betreut.

In der Wohnung fehlt noch einiges

In der Wohnung, die Frau Z. für sich und ihr Kind im vergangenen Jahr gemietet hat, fehlen noch einige Gegenstände, die sie nicht finanzieren kann. Außerdem benötigt der Teenager dringend Winterkleidung.

Der spielsüchtige Mann klaute aus der Spardose

Stuttgart -  Das zweite Kind war gerade erst geboren, da ging die Ehe endgültig wegen der Spielsucht des Mannes in die Brüche. Frau B. hatte bemerkt, dass er sogar aus der Sparbüchse des älteren Kindes Geld zum Zocken genommen hatte. In der Zwischenzeit sitzt er wegen Betrugs in Untersuchungshaft. Frau B. ist in Elternzeit. In ihren Beruf kann sie noch nicht wieder zurückkehren, weil sie bisher keine geeignete Kinderbetreuung gefunden hat. Sie lebt derzeit von Arbeitslosengeld II. Jetzt benötigt sie für die Kinder ein Stockbett.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.