Herr N. hatte eine Firma und überließ seiner Ehefrau die Buchhaltung. Sie ließ Rechnungen verschwinden und Herr N. merkte nicht, dass das Unternehmen längst in den roten Zahlen erstickte.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart -  Das Baby entwickelt jetzt  Bewegungsdrang, es soll sein  eigenes Reich in der Wohnung bekommen. Die Eltern werden künftig im Wohnzimmer auf einer ausziehbaren Couch schlafen, die Wohnung hat nur zwei Zimmer. Das ist eines der Probleme der Familie N. Alle Versuche, eine größere Wohnung zu finden, scheiterten bisher entweder am Preis oder an den Haustieren der Familie, die von Arbeitslosengeld  II lebt. Herr N. hat zusätzlich einen 1-Euro-Job. Auch Frau N. würde gerne wieder stundenweise arbeiten gehen, sobald sie einen Betreuungsplatz für den Nachwuchs gefunden hat.

 

Dabei war früher alles einmal ganz anders gewesen. Der 40-Jährige hatte eine eigene kleine Firma. Seine Frau, von der er mittlerweile geschieden ist, kümmerte sich um die Buchhaltung des Betriebs. „Dann fing sie an zu trinken“, erzählt Herr N. „Sie ließ Rechnungen verschwinden und hat mir immer nur die Ausgangsrechnungen vorgelegt.“ Für ihn als Chef stellte sich die Geschäftssituation deshalb durchweg rosig dar.

Herr N. stand wegen Insolvenzverschleppung vor Gericht

Er vertraute seiner Frau und merkte nicht, dass grundsätzlich etwas schief lief. Selbst als der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand, hatte sie ihm weiß gemacht, es seien die Zeugen Jehovas, die geklingelt hätten. Doch eines Tages platzte die Bombe. „Sie hatte alle amtliche Post unterschlagen und sie überall im Haus versteckt“, berichtet Herr N. Schließlich wurde er wegen Insolvenzverschleppung angeklagt und hat dafür auch 200 Tage lang Arbeitsstunden abgeleistet. Die Partnerschaft ging nach 20 Jahren in die Brüche, die Kinder kamen zu Pflegeeltern und das gemeinsame Haus wurde zwangsversteigert.

In diesem Jahr hat Herr N. wieder geheiratet und zumindest privat hat er sein Glück wieder gefunden. Gesundheitlich dagegen hat er immer wieder Pech. Vor einiger Zeit hat er sich an der Hand verletzt. Es gab Komplikationen und er war längere Zeit krankgeschrieben, so dass er nicht arbeiten konnte. Jetzt musste er wegen eines angeborenen Herzfehlers zur Behandlung ins Krankenhaus.

Auch Frau N. hatte früher eine gute Stellung, die ihr aber im Zusammenhang mit der Bankenkrise gekündigt wurde. Anschließend verlor sie den Boden unter den Füßen. Aus dieser Zeit hat Frau N. noch viele Schulden. Die 500 Euro für das jetzt benötigte Bettsofa können Herr und Frau N. nicht alleine finanzieren. Die Neue Arbeit bittet um Spenden.

Fall 24: Frau J. will eine Ausbildung machen

Stuttgart-  An den Wochenenden arbeitet  die Mutter von vier Kindern als  Küchenhilfe. Aber Frau J. könnte weit mehr leisten. Sie möchte eine kaufmännische Ausbildung machen, um so später das Familieneinkommen aufzubessern, denn Herr J. verdient gerade so viel, dass es für die große Familie für das Nötigste reicht. Das Ehepaar kam vor über 20 Jahren nach Deutschland und lebt schon lange ohne jegliche staatliche Unterstützung.

Frau J. hat neben der Kindererziehung und ihrem Job im vergangenen Jahr die Sprachprüfung abgelegt, die Voraussetzung ist für den Hauptschulabschluss mit einer kaufmännischen Grundqualifikation. Mit diesem Abschluss könnte Frau J. eine kaufmännische Ausbildung beginnen. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt der Frau Anfang Dreißig keinen Bildungsgutschein, weil sie in den vergangenen drei Jahren kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hatte.

Den betreffenden Kurs zum Hauptschulabschluss wird die Familie selbst finanzieren, was bei ihrem schmalen Budget mit einigen Einschränkungen verbunden sein wird. Es entstehen aber auch zusätzlich Fahrtkosten und Hortgebühren für die Schulkinder von zusammen insgesamt 1000 Euro. Die betreuende Einrichtung bittet um Spenden, damit Frau J. den Kurs absolvieren kann und so die Voraussetzungen für eine berufliche Qualifikation erwerben kann.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
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BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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