Nach der Trennung vom Vater ihrer Kinder hat Frau V. einen neuen beruflichen Anlauf genommen. Sie hat sich eine Ausbildungsstelle im Pflegebereich gesucht.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Die Ausbildung, die ich mache, ist spitze“, freut sich Frau V. Dabei war für die alleinerziehende Mutter dieser Schritt ein echtes Wagnis. Wohin mit den Kindern während der Arbeitszeit? Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? Werde ich das alles schaffen? Lohnt sich der Aufwand? Frau V. hatte nach der Trennung vom Vater der Kinder von Arbeitslosengeld II gelebt. Jetzt erhält sie eine Ausbildungsvergütung, die in etwa der gleichen Höhe entspricht.

 

Das Geld ist immer sehr knapp

Doch zwischen den Zahlungen klaffte eine Lücke: Die letzte Überweisung des Jobcenters erhielt sie zum ersten September, die erste Ausbildungsvergütung am 1. November. „Die einen zahlen zum Monatsanfang, die anderen zum Monatsende“, erklärt sie. Dadurch entstand in ihrer Kasse ein extremer Engpass: „Meine Miete von 800 Euro kann ich unmöglich reinsparen. Das Geld ist ja ohnehin immer sehr knapp“, rechnet die allein erziehende Mutter vor. „Hilfe für den Nachbarn“ ist mit einer Spende eingesprungen und konnte Frau V. so den Start in die Zukunft ermöglichen.

Während ihrer Ausbildung im Pflegebereich muss Frau V. Früh-und Spätschicht arbeiten. Deshalb braucht die 26jährige für die Schulkinder eine Betreuung, die dafür sorgt, dass sie morgens rechtzeitig das Haus verlassen, ihr Vesper dabei haben und der Witterung entsprechend angezogen sind. Frau V. ist dann schon eineinhalb Stunden schon bei der Arbeit. Wenn sie Spätschicht hat, braucht sie für mehrere Stunden am Abend einen Babysitter.

Die Großmutter sieht nach den Kindern

Diese Aufgabe hat ihre Mutter übernommen. Eine Tagesmutter findet Frau V. für diese Arbeitszeiten nicht. „Meine Mutter macht das gerne“, sagt sie. Aber die Fahrtkosten der Mutter muss sie aus ihrem schmalen Geldbeutel bezahlen. Hätte sie jedoch eine Tagesmutter engagiert, würde diese vom Jugendamt bezahlt. Außerdem muss Frau V. die Fahrkarten der Kinder aus eigener Tasche bezahlen. Die beiden Grundschüler müssen mit dem Bus zur Schule fahren, weil es in ihrem Wohnumfeld keine Schule mit einem Ganztagesangebot gibt.

Frau V. wurde sehr früh Mutter. Damals wurde ihr geraten, eine Teilzeitausbildung als Bürokraft zu machen. Der Beruf gefiel ihr nicht und sie fand nie eine passende Anstellung. Inzwischen war auch die Partnerschaft zerbrochen. „Ich wusste zwar, dass ich es auch alleine schaffe“, sagt sie selbstbewusst. „Aber dennoch war es ein Schlag ins Gesicht.“

Durch ein Praktikum im Pflegebereich, entdeckte sie im vergangene Jahr, dass sie mit Menschen arbeiten will und suchte sich die jetzige Ausbildungsstätte. Mitte September begann sie die Ausbildung. Frau V. freut sich, dass sie jetzt gute Beurteilungen bekommt – und vor allem nach der Ausbildung sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.

Fall 36 Herr H. war in der weiten Welt zuhause

Stuttgart - Die weite Welt war für Herrn H. früher wie sein Zuhause. Er arbeitete freiberuflich in der Touristikbranche und war dadurch viel auf Reisen. Dann kamen mehrere Schicksalsschläge: Seine Mutter wurde pflegebedürftig und es gab deshalb finanzielle Probleme. Herr H. selbst hatte vor Jahren einen schweren Verkehrsunfall. Beruflich hatte er ebenfalls kein Glück mehr. Durch einen Schlaganfall ist Herr H. heute gehbehindert und auch in seiner Reaktionsfähigkeit eingeschränkt.

Herr H. hat eine so kleine Rente, dass er aufstockend Grundsicherung erhält. Er lebt er mit nun fast 80 Jahren selbstständig in seinem eigenen Haushalt und würde sich gerne eine Mikrowelle anschaffen, damit er sich seine Mahlzeiten aufwärmen kann.

Hilfe für den Nachbarn

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