Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart – Die Familie ist im Herbst 2012 umgezogen. Zweieinhalb Zimmer für vier Personen müssen reichen, geheizt wird mit Nachtspeicheröfen. Der erste Winter in der neuen Wohnung war lang und kalt. Als die Jahresstromabrechnung des Energieunternehmens kam, war Frau W. der Meinung, dass die hohen Kosten durch die Nachtspeicheröfen verursacht wurden und schickte die Rechnung ans Jobcenter. Das kommt für Heizkosten auf.

 

Nach ein paar Wochen stellte sich jedoch heraus, dass sich die hohe Nachzahlung auf den Haushaltsstrom der Familie bezog. Die Heizkosten wurden vom Jobcenter beglichen. Die restlichen Stromkosten müssen die Verbraucher selbst begleichen.

Herr W. macht eine Umschulung und Frau W. sucht eine Arbeit. Deshalb lebt die Familie von Arbeitslosengeld II. Die Frist für eine Ratenzahlung beim Energieversorger war nach der Richtigstellung durch das Jobcenter verstrichen. Weil die Familie nicht bezahlen konnte, wurde ihr der Strom abgestellt. Zur Nachzahlung kommen jetzt noch die Kosten für das Absperren und die Wiederinbetriebnahme hinzu. Die „Hilfe für den Nachbarn“ hat den Gesamtbetrag auf Bitte der Kreisdiakonie beglichen, damit die Familie W. nicht weitere Wochen lang im Dunkeln sitzt. Jetzt wird nachträglich um Spenden gebeten.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.