Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Beispielhaft schildert der Gewerkschaftsvize: ein Materialversorger verdiene nach Metalltarifvertrag 15,90 Euro pro Stunde. Bei einer Logistikfirma, die den Speditionstarifvertrag anwende, bekomme er noch 11,74 Euro. Eher die Regel sei aber ein Arbeitgeber ohne Tarifbindung, wo allein der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro als Untergrenze gelte. Auch bei Urlaub und Alterssicherung würden mit Fremdvergaben die Standards abgesenkt.

 

Neben mehr Informationspflichten des Arbeitgebers verlangt Hofmann „klare Kriterien im Gesetz, wie Werkverträge gegenüber Arbeitnehmerüberlassung und Soloselbstständigkeit abzugrenzen sind“. Das gängige „Umdeklarieren“ von Werkverträgen in Leiharbeit, sobald eine Zollkontrolle drohe, müsse gestoppt werden. Auch bei Daimler sei dies schon passiert. Nahles hatte schon in Aussicht gestellt, dass sie „Scheinwerkverträgen und verdeckter Leiharbeit den Riegel vorschieben“ werde.

Neue Aktionen am 7. Oktober

Ferner pocht Hofmann auf bessere Mitwirkungsrechte. Während der Einsatz von Leiharbeitern einer separaten Zustimmung des Betriebsrats bedürfe, sei dieser bei der Auftragsvergabe an Werkvertragsfirmen rechtlos, obwohl Stammarbeitsplätze wegfallen könnten – was, so Hofmann, „auch oft genug passiert“. Mehr Mitbestimmung will die Arbeitsministerin den Gewerkschaften bislang nicht zugestehen.

Bei den Arbeitgebern trifft die IG-Metall-Kampagne, die schon große Zeitungsanzeigen beinhaltete und am 7. Oktober erneut öffentlich gemacht werden soll, weiterhin auf strikte Gegenwehr. Sie sehen für das Gesetz keinerlei Notwendigkeit. Der Missbrauch von Werkverträgen sei bereits nach geltendem Recht verboten, äußerte der Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Der Betriebsrat im Einsatzbetrieb verfüge schon über umfassende Informations- und Unterrichtungsrechte. „Es muss eine unternehmerische Entscheidung bleiben, was selbst geleistet und was von außen zugekauft wird, um am Markt besser und schneller agieren zu können“, betonte er.