Ein Konflikt um die Nutzung des Hallenbads hat sich hochgeschaukelt – und ist gelöst. Das hat nur wenige Tage gedauert.

Gerlingen - Junge Sportler dürfen als trainierende Gruppe in das Hallenbad der Stadt Gerlingen – aber nur zu Zeiten und in Becken, die für Sportvereinsgruppen vorgesehen sind. Innerhalb der Trainingszeiten des Vereins KSG wird dafür den Laufschlümpfen ein Zeitfenster am Sonntagnachmittag zugestanden. Mit diesem Kompromiss endete jetzt eine Meinungsverschiedenheit zwischen Trainern, Eltern, Vereinsführung und der Stadt.

 

Die Nachricht hatte sich in der vergangenen Woche in Gerlingen schnell verbreitet: Eine Kindergruppe der KSG habe am Sonntag zuvor nicht ins Hallenbad dürfen, hieß es. In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch wandte sich deswegen der Vater einer jungen Sportlerin an den Bürgermeister. Den Kindern sei es verboten worden, im Bad Aquajogging zu üben – obwohl alle zuvor Eintritt bezahlt hätten. Nach langer Diskussion mit dem Schwimmmeister hätten die Kinder doch ins Bad gedurft, stellte sich zwar heraus – gleichwohl verwies der Bürgermeister Georg Brenner auf die Regeln für die Nutzung des Hallenbads. Es gebe Zeiten für Schulklassen, Vereinsgruppen und die Öffentlichkeit. Er bitte darum, dass man dies respektiere und sich Vereinsgruppen über die Nutzung der Vereinszeiten verständigen.

Bei einer Aussprache an diesem Montag habe man dann „in sachlicher friedlicher Atmosphäre“ eine Regelung gefunden, sagte die KSG-Vorsitzende Sabine Wahl gegenüber dieser Zeitung: Die Schwimmabteilung gebe den kleinen Läufern eine Übungszeit ab. So könnten diese am Sonntagnachmittag Aquajogging in einem Nebenbecken üben, ohne andere Badegäste zu stören. Damit sei auch dem Sicherheitsaspekt, auf den die Schwimmmeister hingewiesen hätten, Rechnung getragen. Bürgermeister Georg Brenner ist mit dem Ergebnis der „fairen Besprechung“ zufrieden. Selbstverständlich könnten Kindergruppen ins Bad – als übende Sportgruppe, aber nur während einer Vereinszeit. Während des Gesprächs am Montag sei das „wüste Wort vom Badeverbot“, so Brenner, „wieder aufgelöst worden“.