Der Schulversuch „schulische Bildung junger Menschen mit Behinderung“ läuft seit dem Schuljahr 2010/11 in fünf Schwerpunktregionen des Landes. Nun liegt der Abschlussbericht vor – er beugt allzu hohen Erwartungen vor.

Stuttgart - Der Schulversuch „schulische Bildung junger Menschen mit Behinderung“ läuft seit dem Schuljahr 2010/11 in fünf Schwerpunktregionen des Landes. Teilnehmer sind die Schulamtsbezirke Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Konstanz und Biberach. Nun liegt der Endbericht vor. Darin heißt es, der Versuch diene dazu, die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Inklusion zu schaffen und dazu beizutragen, „bedarfsbezogen und passgenau“ inklusive Bildungsangebote zu entwickeln. Handlungsbedarf besteht. Seit dem Jahr 2009 gilt in Deutschland die UN-Konvention zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen – und damit auch in der Schule. Das Gesetz steht noch aus, doch schon im vergangenen Schuljahr besuchten 2800 Schüler Außenklassen von Förderschulen, die mit Regelschulen kooperierten. Die Tendenz zum gemeinsamen Unterricht steigt stetig.

 

Dem Schlussbericht zufolge sollen Eltern nach einer qualifizierten Beratung selbst entscheiden können, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine allgemeine Schule besucht. Es soll das Zwei-Pädagogen-Prinzip gelten. Möglichst viele Schulen sollen inklusiv arbeiten. Andererseits sollen sich die Sonderschulen zu Beratungszentren entwickeln und sich ihrerseits für Kinder ohne zusätzlichen Förderbedarf öffnen. Beratung und Entwicklungsbegleitung, Diagnostik, Prävention und Mitwirkung an inklusiven Unterrichtsformen gelten als die künftigen Aufgaben der Sonderpädagogen. In den Modellregionen haben sich verstärkt Netzwerke zwischen Sonderschulen und allgemeinen Schulen gebildet.