Doch die Hauptschule in Kusterdingen wurde aufgelöst. Im Juli 2012 wurde klar, dass Moritz die Inklusionsklasse der GSS besuchen darf, als einziger Schüler der Schule mit geistiger Behinderung. Er geht gerne dorthin, aber die vorhandene sonderpädagogische Begleitung reicht bei weitem nicht aus. „Moritz denkt manchmal, andere Kinder lachen mit ihm. Dabei lachen sie über ihn“, sagt die Mutter. „Er braucht einen Schutzraum durch eine Betreuung auch in den Pausen“. Fachleute sprechen von Assistenzleistungen. Gerd Weimer ist Beauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Er benennt das Problem im Grundsatz: Die Landkreise stellen sich auf den Standpunkt, dass Schüler mit geistiger Behinderung in den Regelschulen nur von Sonderpädagogen begleitet werden sollen. Damit wäre das Land für die Finanzierung zuständig. Doch die Schulämter des Landes meinen, für die Assistenzleistungen wie die Pausenbetreuung sei die Eingliederungshilfe zuständig – und die wird von den Landkreisen getragen. „Dieser Streit zwischen Land und Landräten auf dem Rücken der Kinder hemmt im Augenblick den Gesetzgebungsprozess für ein neues Schulgesetz“, sagt Weimer. Der Landkreis und die Stadt Tübingen, die als Freiwilligkeitsleistung pädagogische Stellen finanziere, wollten nun klären, wo die Assistenz aufhört und die Sonderpädagogik beginnt. Bei einem positiven Ergebnis, „sind wir in der Inklusionsdiskussion einen großen Schritt weiter“. Die Schule selbst freut sich zwar über Moritz und dessen große Fortschritte, heißt es in einem Brief an die Eltern, das sei „gelebte Inklusion“. Doch ohne kompetente Schulbegleitung fehlten die Voraussetzungen für eine „weitere Beschulung ihres Sohnes an der GSS“. So könnte es also sein, dass Moritz auf die Förderschule wechseln muss. „Dabei entwickelt sich ein Kind, das im normalen Schulalltag richtig gefördert wird, ganz anders“, sagt Martina Groß.