Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Vermittler
Die großen Ticketplattformen wie Ticketmaster und Eventim verkaufen Eintrittskarten in der Regel nur im Auftrag eines Veranstalters und bekommen dafür eine Provision. Im Kleingedruckten weisen die Unternehmen meist ausdrücklich darauf hin, dass sie nur Vermittler sind oder die Tickets in Kommission verkaufen. Sie haften also nur dafür, dass der Käufer die Tickets vertragsgemäß erhält.

 

Insolvenz
Die Ticketverkäufer übernehmen nicht die Verantwortung dafür, ob eine Veranstaltung stattfindet oder ein Veranstalter pleite geht. In diesen Fällen ist der Veranstalter oder dessen Insolvenzverwalter der Ansprechpartner des Karteninhabers. Im schlimmsten Fall ist das gezahlte Geld für die Karte verloren. Nur wenn der Ticketverkäufer selbst auch Veranstalter ist, haftet er direkt.

Rückerstattung
Wenn eine Veranstaltung wegen Krankheit eines Künstlers ganz abgesagt werden muss, organisieren die Veranstalter die Rückzahlung in der Regel über die Vorverkaufsstellen und Ticketplattformen. Dort können Kunden die Karten zurückgeben und bekommen ihr Geld wieder. Dafür sind aber zuvor klare Regelungen zwischen Veranstalter und Ticketverkäufern nötig