Duldung: Abgelehnte Asylbewerber können eine Duldung in Deutschland erhalten. Geduldete sind allerdings weiter zur Ausreise verpflichtet. Der Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes regelt, dass eine Abschiebung ausgesetzt wird, wenn dringende persönliche Gründe vorliegen. Dazu zählt seit einiger Zeit auch die Aufnahme einer Ausbildung.

3+2-Regelung: Diese im August 2016 eingeführte Regelung gilt nur für Menschen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Sie besagt, dass zum Beispiel abgelehnte Asylbewerber eine sogenannte Ausbildungsduldung erhalten können. „3+2“ ist dabei irreführend, weil schon eine Ausbildung mit einer regelmäßigen Dauer von zwei Jahren genügt. Findet der Azubi nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss einen Job, erhält er in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Er ist dann nicht mehr ausreisepflichtig, sein Aufenthalt ist legal.

Einschätzung: Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat Verständnis für die Angst und die Unsicherheit unter Geflüchteten. Doch was ist die Alternative? Die 3+2-Regelung sieht das überregionale Netzwerk ehrenamtlicher Initiativen deshalb als Chance: „Für die Dauer der Ausbildung besteht sicherer Abschiebeschutz. Danach gibt es eine Brücke in die Legalität“, sagt Sebastian Röder, Projektreferent und Jurist beim Flüchtlingsrat. Durch die 3+2-Regelung haben Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die Möglichkeit in Deutschland zu bleiben – wenn sie die Voraussetzungen erfüllen: „Das ist eine für fünf Jahre eröffnete Perspektive in Deutschland“, betont Röder. Dafür müssten die Flüchtlinge eine gewisse Unsicherheit in Kauf nehmen. Natürlich habe der Flüchtlingsrat Verständnis für die Ängste der Geflüchteten, betont Geschäftsführer Seán McGinley. In den fünf Jahren habe der Flüchtling aber die Chance, über eine gelungene Integration in Deutschland Wurzeln zu schlagen. „Eine Abschiebung ist dann nicht mehr ohne Weiteres zulässig“, sagt Röder.

Die Unsicherheit bleibt immer

Mit seinem Ausbildungsvisum ist Baimas Sarr nun bis 2020 geduldet – also bis zum Ende seiner Ausbildungszeit. Aus dem Ausbildungsvisum soll dann ein Arbeitsvisum werden. So ist zumindest der Plan. Doch eine Unsicherheit bleibt immer.

Jutta Brändle kämpft für ihre beiden Lehrlinge. „Diese Menschen in Sprache und Ausbildung zu bringen – das ist doch die Integration“, sagt die Frisörin und erwartet von der Politik mehr Unterstützung: „Ausbildungsbetriebe gehören ganz anders beraten“, fordert sie: „Es bräuchte einen Wegweiser für Betriebe.“ Und ein der Ausbildung vorgeschaltetes Sprachjahr für Flüchtlinge. Am besten sei gar ein Einwanderungsgesetz mit geregelter Zuwanderung. Dann sei auch die Unsicherheit weg.

Die Realität sieht allerdings ganz anders aus. Die beiden nicht anerkannten Flüchtlinge wissen nicht, wie es nach der Ausbildung weiter geht. In der Vergangenheit musste Brändle selbst Anwälte bezahlen, musste sich immer wieder mit Behörden auseinandersetzen und Hilfe beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg holen. Statt Anerkennung für ihre Integrationsleistung, musste sie etwa Oyewinle helfen, der im Frühjahr – also ein halbes Jahr vor Ausbildungsende – einen Abschiebungsbescheid erhalten hatte, weil er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte. Inzwischen hat er mit viel Aufwand einen neuen Pass. Doch die Unsicherheit bleibt.

Nur die Willensstarken halten durch

„Es sind doch nur die Willensstarken und die Harten, die eine Lehre durchziehen“, sagt Jutta Brändle: „Das sind doch nicht viele! Dann soll man die wenigstens in Ruhe lassen und ihnen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht geben.“ Solange das aber nicht geregelt ist, geht sie weiter ihren eigenen Weg. Oyewinle und Sarr sollen einmal ihren Salon leiten: „Ich ziehe das durch.“

Auf dem Weg dahin will Jutta Brändle die beiden jungen Männer unterstützen. Doch wenn alles nichts hilft, hat Jutta Brändle auch schon einen Plan: „Wenn ihr beiden gehen müsst, dann gehe ich mit nach Afrika – und pendele zwischen zwei Nationen.“

Bleiberecht auf befristete Zeit

Duldung: Abgelehnte Asylbewerber können eine Duldung in Deutschland erhalten. Geduldete sind allerdings weiter zur Ausreise verpflichtet. Der Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes regelt, dass eine Abschiebung ausgesetzt wird, wenn dringende persönliche Gründe vorliegen. Dazu zählt seit einiger Zeit auch die Aufnahme einer Ausbildung.

3+2-Regelung: Diese im August 2016 eingeführte Regelung gilt nur für Menschen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Sie besagt, dass zum Beispiel abgelehnte Asylbewerber eine sogenannte Ausbildungsduldung erhalten können. „3+2“ ist dabei irreführend, weil schon eine Ausbildung mit einer regelmäßigen Dauer von zwei Jahren genügt. Findet der Azubi nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss einen Job, erhält er in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Er ist dann nicht mehr ausreisepflichtig, sein Aufenthalt ist legal.

Einschätzung: Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat Verständnis für die Angst und die Unsicherheit unter Geflüchteten. Doch was ist die Alternative? Die 3+2-Regelung sieht das überregionale Netzwerk ehrenamtlicher Initiativen deshalb als Chance: „Für die Dauer der Ausbildung besteht sicherer Abschiebeschutz. Danach gibt es eine Brücke in die Legalität“, sagt Sebastian Röder, Projektreferent und Jurist beim Flüchtlingsrat. Durch die 3+2-Regelung haben Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die Möglichkeit in Deutschland zu bleiben – wenn sie die Voraussetzungen erfüllen: „Das ist eine für fünf Jahre eröffnete Perspektive in Deutschland“, betont Röder. Dafür müssten die Flüchtlinge eine gewisse Unsicherheit in Kauf nehmen. Natürlich habe der Flüchtlingsrat Verständnis für die Ängste der Geflüchteten, betont Geschäftsführer Seán McGinley. In den fünf Jahren habe der Flüchtling aber die Chance, über eine gelungene Integration in Deutschland Wurzeln zu schlagen. „Eine Abschiebung ist dann nicht mehr ohne Weiteres zulässig“, sagt Röder.