Exklusiv Der deutsche Sport diskutiert über das Für und Wider eines Antidopinggesetzes. Vor einer Tagung am Freitag in Stuttgart fordert der Sportmediziner und Jurist Heiko Striegel nicht nur ein solches Gesetz – sondern auch mehr Geld vom Staat.

Chef vom Dienst: Tobias Schall (tos)
Stuttgart – - Heiko Striegel ist ein ziemlich seltenes Exemplar von Experte. Der 43-Jährige ist nicht nur promovierter Arzt, sondern auch Rechtsanwalt – eine perfekte Kombination also in der Debatte über ein Antidopinggesetz, die derzeit intensiv im Sport, der Justiz und der Politik geführt wird.
Herr Striegel, brauchen wir ein Antidopinggesetz in Deutschland?
Aus meiner Sicht wäre das extrem wichtig, weil es auch ein Fingerzeig Richtung Öffentlichkeit ist. Damit dokumentieren wir, dass der Kampf gegen Doping und für Prävention politisch gewollt ist. Zum anderen ist es auch nach innen ein Signal an die Strafverfolgungsbehörden: Die Beamten hätten damit eine eindeutige Grundlage für die Strafverfolgung zur Verfügung. Wenn ein Ermittler künftig also einen Dopingfall auf dem Tisch hat, verhindert das im Idealfall, dass das Verfahren eingestellt werden muss, weil die Strafnorm nicht erfüllt ist. Im Fall Stefan Schumacher hat man ja gesehen, dass zum Beispiel die Anwendung des bisherigen Betrugsparagrafen für Dopingfälle kaum geeignet ist.
Und was soll in dem Gesetz stehen?
Das Ziel muss sein, den Besitz von Dopingmitteln unabhängig von der Menge unter Strafe zu stellen, jedenfalls für die Athleten, die Einkünfte aus dem Sport erzielen. Ein wichtiger Punkt im Kampf gegen Doping und die Netzwerke dahinter ist die Extensivierung der Strafverfolgung durch eine Überwachung von Kommunikationswegen sowie eine bessere Ausstattung der extrem wichtigen Präventionsarbeit, denn nur mit Repression, das sieht man in der Drogenpolitik, geht es auch nicht.
Und das löst alle Probleme?
Natürlich nicht. Aber wenn man sich die großen Fälle aus dem Ausland ansieht, seien es der Fall Balco in den USA, der Fall Fuentes oder die Festina-Affäre, dann hatten bei all diesen Vorgängen staatliche Behörden einen hohen Anteil an der Aufklärung. Nur sie konnten wesentliches Material sammeln und so Netzwerke aufdecken, was übrigens auch dazu geführt hat, dass Athleten überführt werden konnten, die nie eine positive Probe abgegeben hatten.
Es wird oft argumentiert, dass der Sport schneller handeln kann und sich parallele staatliche Verfahren negativ auf die Sportgerichtsbarkeit auswirken könnten.
Diese Bedenken gibt es, und man muss sie auch ernst nehmen. Aber es ist aus meiner Sicht nicht so, dass das eine System das andere lähmt. Ich denke, die beiden Systeme beflügeln sich. Das zeigen ja die vorher genannten Fälle, bei denen Athleten ohne positiven Test nach den Ermittlungen sportrechtlich gesperrt werden konnten. Und diese Parallelität von Strafrecht und berufsrechtlicher Sanktion haben wir ja auch in anderen Bereichen, etwa bei Beamten, Rechtsanwälten, oder Ärzten. Denken Sie an den Fall des Gynäkologen, der tausendfach Patientinnen heimlich gefilmt hat. Er wurde strafrechtlich belangt und standesrechtlich bestraft.