Das Bundesverfassungsgericht legte bei seiner jüngsten Entscheidung zum Rettungsfonds ESM großen Wert darauf, dass der deutsche Vertreter beim ESM stets stimmberechtigt ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Kapitalanteile einbezahlt sind. Karlsruhe fordert, künftig Vorsorge für den Haushalt zu treffen, wenn Krisen in Euroländern auftreten. Müssen Sie die Aufstellung des Bundeshaushalts überdenken?
Nein. Die Bundesregierung hat erst vor wenigen Tagen die Eckwerte für den Haushalt 2015 vorgelegt, der ohne neue Schulden auskommt. Das Verfassungsgericht sagt, die Regierung solle eine ordentliche Finanzpolitik machen. Meine Antwort lautet: Genau dies tun wir. Es ist schön, dass dies vom Verfassungsgericht bestätigt wird.
Das Verfassungsgericht betont aber explizit, dass bei einer Zuspitzung der Eurokrise im Haushalt sofort Vorsorge gebildet werden müsse.
Die Bundesrepublik Deutschland zahlt 22 Milliarden Euro als Barreserve in den ESM ein. Ich sehe in der Entscheidung keine zusätzlichen Anforderungen an die Finanzpolitik. Was Karlsruhe fordert, machen wir.
Die Karlsruher Entscheidung ändert nichts am Verfahren zur Haushaltsaufstellung?
Nein.