Interview zur Beschneidung „Sonderrechte sind ein Sündenfall“
Armin Käfer, 22.08.2012 06:00 Uhr
Wie soll der deutsche Gesetzgeber mit dem Thema Beschneidung umgehen? Darüber gibt es derzeit viele Diskussionen.Foto: dpa
Stuttgart – Beschneidungen ohne Narkose seien barbarisch und nach deutschem Recht eigentlich „nicht akzeptabel“, sagt Reinhard Merkel. Zumindest seien strikte Auflagen nötig, fordert der Jurist. Er berät die Regierung als Mitglied des Ethikrates, der sich am Mittwoch trifft. Die Angelegenheit ist heikel. Doch der Rechtsphilosoph Merkel meint: „Gänzlich von Zumutungen verschonen kann der Gesetzgeber Juden und Muslime nicht.“
Herr Merkel, das Landgericht Köln hält Beschneidungen für eine „schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit“. Damit werden 5000 Jahre Kulturgeschichte für gesetzwidrig erklärt. Wie lässt sich das rechtfertigen?
Lassen Sie uns für einen Moment ignorieren, dass es um Juden und Moslems geht. Gäbe es irgendeine unbedeutende Sekte, die diesen Brauch neu nach Deutschland bringen wollte, dann würde ihr das auf der Stelle verboten. Nach den allgemeinen Kriterien unserer Rechtsordnung ist die mit der Beschneidung verbundene Verletzung des kindlichen Körpers nicht akzeptabel.
Sollte ein Rechtsstaat nicht religiöse Traditionen achten?
So formuliert wirft das die Sachfrage auf, ob sich allein aus dem hohen Alter eines Ritus ein Sonderrecht seiner Anhänger ableiten lässt. Die Antwort lautet: Nein. Sonderrechte sind ein Sündenfall des Rechtsstaats.
Wäre ein Beschneidungsverbot nicht ein unerhörter Eingriff in die Religionsfreiheit?
Natürlich schützt das Grundgesetz die Freiheit der Religionsausübung. Aber alle Freiheitsgrundrechte enden, wo das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit anderer beginnt – an deren Körper. Kein Freiheitsrecht ist schrankenlos. Dafür bedarf es nicht erst einer Abwägung. Wäre es nicht bizarr, wenn Religionsgemeinschaften autonom entscheiden dürften, wann sie in den Körper anderer Menschen eindringen dürfen?
Reinhard Merkel.StZ
Herr Merkel, das Landgericht Köln hält Beschneidungen für eine „schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit“. Damit werden 5000 Jahre Kulturgeschichte für gesetzwidrig erklärt. Wie lässt sich das rechtfertigen?
Lassen Sie uns für einen Moment ignorieren, dass es um Juden und Moslems geht. Gäbe es irgendeine unbedeutende Sekte, die diesen Brauch neu nach Deutschland bringen wollte, dann würde ihr das auf der Stelle verboten. Nach den allgemeinen Kriterien unserer Rechtsordnung ist die mit der Beschneidung verbundene Verletzung des kindlichen Körpers nicht akzeptabel.
Sollte ein Rechtsstaat nicht religiöse Traditionen achten?
So formuliert wirft das die Sachfrage auf, ob sich allein aus dem hohen Alter eines Ritus ein Sonderrecht seiner Anhänger ableiten lässt. Die Antwort lautet: Nein. Sonderrechte sind ein Sündenfall des Rechtsstaats.
Wäre ein Beschneidungsverbot nicht ein unerhörter Eingriff in die Religionsfreiheit?
Natürlich schützt das Grundgesetz die Freiheit der Religionsausübung. Aber alle Freiheitsgrundrechte enden, wo das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit anderer beginnt – an deren Körper. Kein Freiheitsrecht ist schrankenlos. Dafür bedarf es nicht erst einer Abwägung. Wäre es nicht bizarr, wenn Religionsgemeinschaften autonom entscheiden dürften, wann sie in den Körper anderer Menschen eindringen dürfen?
- „Sonderrechte sind ein Sündenfall“
- Seite 2: Kernfrage der Toleranz
- Seite 3: Beschneidung als Ausnahmefall
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Sonderrechte sind ein Sündenfall
Die Argumente von einigen Israelis finde ich, nee eigentlich bleiben mir da die Worte im Munde stecken. Die jüdische Gemeinde hat ja schon das Tierschutzgesetz außer Kraft gesetzt. Sie dürfen ohne Betäubung schächten. Und seitdem das so ist, verhält sich die Poltik ebenfalls so, als hätten wir kein Tierschutzgesetz. Würde es abgeschafft werden, würde es niemand so richtig merken. Das muss nun aber für die Kinder verhindert werden. ich fand Herrn Merkel sehr gut und stimme auch Herrn Henning zu. Ich habe mich über die Äußerungen von Frau Heckel sehr gewundert. Jeder kann sich auch hier informieren avaaz.org/de/petition/Beschneidung_ab_16_Jahren_wenn_die_Person_eine_Beschneidung_wunscht/?launch Ich hoffe nur dass sich die Kindervertreter durchsetzen werden. Ich hoffe, dass sich die Menschen durchsetzen werden, die für einen sekulären Staat sind, für Kindeswohl eintreten. Und noch etwas zu den Gläubigen: hat doch der Gott im Mutterleib ein Geschöpf gestaltet und hilft diesem geboren zu werden. Was ist das denn für ein Gott, der ein Geschöpf gestaltet und bei der Geburt des Geschöpfes mithilft, dass dann nicht den Vorstellungen von Gott entspricht? Ist der Gott ein wahrer Gott und gestaltet das Leben richtig oder ist er ein Stümper?
Pedant
Deutsche Pedanterie und Vorschriftenmacherei, so wie sie dieser Rechtsanwalt verkörpert ist unmenschlich und lebensfremd. Bin zufrieden mit meinem beschnittenen Gemächt und wollte es nicht anders. Trauma? Könnte versuchen mir eins einzureden. Macht aber wohl keinen Sinn.
Religiöses Sonderrech
Immer wieder verweisen Gruppierungen, die religiöses Sonderrecht beanspruchen auf Holocaust oder KZ-Verfolgung, wohl in der Hoffnung, emotional erpressen zu können. Sie übersehen dabei, dass es genau diese Vergangenheit ist, die uns verpflichtet nicht zu schweigen oder wegzuschauen oder einer Gruppe, Religion oder Partei Rechte zuzubilligen, die die Würde des Menschen und seine Freiheit verletzt. Die körperliche und psychische Unversehrtheit eines schutzlosen Kindes sollte mit allen demokratischen Mitteln verteidigt werden - gegen wen auch immer.