Cha-Cha-Cha – Uuh. Oder lieber eine Rumba? Wie auch immer: Grün-Rot hat das Tanzverbot gelockert, und in Baden-Württemberg steppt bald das Volk. Zumindest könnte es das tun. Am 25. November wurden die geltenden Regeln – mit die schärfsten in der Republik – aufgeweicht. Bislang darf nur an Allerheiligen, dem Buß- und Bettag, dem Volkstrauertag, dem Totensonntag und vor Ostern nicht getanzt werden. Das klingt immer noch nach viel Verbot. Aber man darf künftig über ganz Weihnachten, am Oster- oder Pfingstmontag und an Fronleichnam das Tanzbein schwingen. Auch an Sonntagen muss nicht mehr um 3 Uhr Schluss sein.