Zahlen:
Seit Anfang der 1990er Jahre sinkt die Zahl verurteilter Jugendlicher in Baden-Württemberg. Wurden 2005 noch etwa 23 200 Jugendliche und Heranwachsende von Gerichten verurteilt, waren es im Jahr 2014 nur noch 14 400. Aktuellere Zahlen werden erst im Herbst vorgestellt.

 

Erstes Mittel:
Gerät ein Jugendlicher oder Heranwachsender mit dem Gesetz in Konflikt, sieht das Gesetz zunächst Erziehungsmaßnahmen vor. Diese unterscheiden sich individuell, ein Gericht kann zum Beispiel Sozialstunden verhängen. Wer anderen einen Schaden zugefügt hat, kann auch dazu verdonnert werden, diesen wiedergutzumachen.

Arrest:
Die zweite Stufe der möglichen Sanktionen ist der Jugendarrest. Ein delinquenter Jugendlicher kann für die Zeit von bis zu einem Monat in den Arrest geschickt werden. Diese Sanktion wird aber noch nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen.

Auch wenn nicht feststeht, wer den Opferstock gestohlen hat, dreht sich die öffentliche Diskussion nun um jugendliche Intensivtäter, im Polizeijargon Jugits genannt. Derer gibt es im Rems-Murr-Kreis momentan zehn. Neben der Murrhardter Gruppe ist in der Gegend um Aspach und Backnang eine noch größere Gang unterwegs, deren rund 15 Mitglieder aus Deutschland und dem Ausland sich um einen 17-Jährigen und einen 16-Jährigen geschart haben. Der Bande werden Diebstähle, Einbrüche, Nötigungen und räuberische Erpressungen vorgeworfen. Der 16-Jährige wurde jüngst zu einer Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Weitere Verfahren gegen ihn stehen aus. Auch der Chef der Murrhardter Gruppe steht im Verdacht, nach seinem 14. Geburtstag noch Straftaten verübt zu haben.

Wissenswertes zur Jugendkriminalität

Zahlen:
Seit Anfang der 1990er Jahre sinkt die Zahl verurteilter Jugendlicher in Baden-Württemberg. Wurden 2005 noch etwa 23 200 Jugendliche und Heranwachsende von Gerichten verurteilt, waren es im Jahr 2014 nur noch 14 400. Aktuellere Zahlen werden erst im Herbst vorgestellt.

Erstes Mittel:
Gerät ein Jugendlicher oder Heranwachsender mit dem Gesetz in Konflikt, sieht das Gesetz zunächst Erziehungsmaßnahmen vor. Diese unterscheiden sich individuell, ein Gericht kann zum Beispiel Sozialstunden verhängen. Wer anderen einen Schaden zugefügt hat, kann auch dazu verdonnert werden, diesen wiedergutzumachen.

Arrest:
Die zweite Stufe der möglichen Sanktionen ist der Jugendarrest. Ein delinquenter Jugendlicher kann für die Zeit von bis zu einem Monat in den Arrest geschickt werden. Diese Sanktion wird aber noch nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen.

Jugendstrafe:
Gehen auf das Konto eines Über-14-Jährigen zu viele Taten oder begeht er ein besonders schweres Verbrechen, droht ihm eine echte Jugendstrafe, die in seinem Führungszeugnis landet. Jugendgefängnisse wie das in Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis) legen im Vergleich zu normalen Justizvollzugsanstalten größeren Wert auf Erziehung – dennoch ist die Rückfallquote der Insassen hoch. Anfang des Jahres waren in Baden-Württemberg 315 junge Menschen inhaftiert.