Justiz-Skandal Nach Dopingtod falsch reagiert

Andreas Müller, 28.12.2012 12:06 Uhr

Ravensburg - Den Kampf gegen die Doping-Kriminalität hat Rainer Stickelberger (SPD) zu einem seiner politischen Schwerpunkte erkoren. „Nur gemeinsam können wir die kriminellen Strukturen und Netzwerke durchschlagen“, sagte der Justizminister, als er im April in Freiburg die neu geschaffene Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Doping-Delikte vorstellte. Zwei spezialisierte Staatsanwälte seien dort fortan landesweit für den Kampf gegen den Missbrauch von Arzneimitteln zur Leistungssteigerung im Freizeit-, Amateur- und Berufssport zuständig. Mit den Sportverbänden und der Nationalen Anti-Doping-Agentur, so Stickelberger, sollten sie eng zusammenarbeiten.

Doch die Kooperation klappt noch nicht einmal innerhalb der Justiz. Bis nach Ravensburg hatte sich der Appell des Ministers offenbar nicht herumgesprochen. Nach einem Todesfall durch Doping hat die dortige Staatsanwaltschaft komplett versagt, wie jetzt durch Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ bekannt wurde. Bereits am 10. September war in Leutkirch der Amateur-Mountainbiker Frederik Zierke (44) – einer der besten Deutschlands – in seiner Wohnung gestorben. Polizisten fanden ihn, nachdem sie die Tür zur Toilette aufgebrochen hatten. Auf dem Boden lag eine Spritze mit dem Epo-Präparat Neorecormon, das sich Zierke in die Armbeuge injiziert hatte. In dem Anderthalb-Zimmer-Appartement entdeckten die Beamten laut „Spiegel“ zahlreiche weitere Doping-Mittel, darunter Hormone, Anabolika, blutverdünnende Präparate und Tabletten aus der Tiermedizin.

Die Leiche ohne Blutprobe oder Obduktion eingeäschert

Die Hinweise auf Doping waren also überdeutlich. Doch der für alle Todesfälle zuständige Chef der Staatsanwaltschaft, Herbert Heister, stellte das Verfahren bereits am nächsten Tag ein. Da es keinen Hinweis auf Fremdverschulden gab, habe er weitere Ermittlungen nicht für nötig gehalten. Die Leiche wurde ohne Blutprobe oder Obduktion eingeäschert, weder Mobiltelefon noch Computer nahmen die Fahnder mit. Zudem unterließ es der Leitende Oberstaatsanwalt die Schwerpunktabteilung in Freiburg einzuschalten.

„Das war ein absolutes Versäumnis meinerseits, ich habe nicht richtig geschaltet“, bekennt Heister heute. Natürlich hätte er „die Freiburger Kollegen informieren müssen“, da gebe es nichts drumrumzureden. Erst aufgrund der „Spiegel“-Anfrage unterrichtete der 64-Jährige die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart.

Die Justizbehörde sieht einen bedauerlichen Einzelfall

Während die oberschwäbische Bürgerinitiative der „Prozessbeobachter“ in dem Fall „die Spitze eines Eisbergs an Fehlverhalten“ sieht, reagierte die Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart milde. Es handele sich um einen „bedauerlichen Einzelfall“, der „sicherlich nicht optimal bearbeitet wurde“, ließ der Behördenchef Klaus Pflieger auf StZ-Anfrage erklären. Da die Versäumnisse inzwischen „intern aufgearbeitet“ worden seien, sehe man „keinen Grund für personelle Konsequenzen oder organisatorische Maßnahmen“. „Wir gehen davon aus, dass in vergleichbaren Fällen, zu denen es hoffentlich nicht kommen wird, künftig umgehend das Erforderliche veranlasst werden wird“, erklärte der Sprecher. Die Information der Staatsanwaltschaft Freiburg sei nachgeholt worden.

Auch Justizminister Stickelberger, der dieser Tage unabhängig von dem Vorfall die Staatsanwaltschaft Ravensburg besuchte, sprach gegenüber der StZ von einem „bedauerlichen Fehler“. Heister habe „diesen Fehler in einem persönlichen Gespräch auch eingeräumt – und ich gehe fest davon aus, dass sich das nicht wiederholen wird“. Der Fall zeige aber auch, „wie wichtig eine Sensibilisierung aller beteiligten Mitarbeiter und Behörden auf Dopingvergehen hin ist“, fügte Stickelberger hinzu. „Es gibt sie in Leutkirch genauso wie anderswo. Deshalb müssen wir auch überall an dem Thema dran bleiben – zum einen mit den Ermittlungen vor Ort, zum anderen auf politischer Ebene.“

Jetzt wird doch noch der Computer des Toten untersucht

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat mittlerweile Ermittlungen gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet, wie ein Sprecher bestätigte. Zurückhaltend äußerte er sich zu den Chancen, angesichts der Versäumnisse in Ravensburg den Lieferanten und Hintermännern auf die Spur zu kommen. Es werde versucht, am Computer Spuren wiederherzustellen und „zu retten, was noch zu retten ist“. Laut „Spiegel“ hatte Zierke die Dopingpräparate per Skype, E-Mail oder SMS bestellt, vorzugsweise aus China oder Indien. Wenige Tage nach seinem Tod seien sein Facebook-Account und die Kurznachrichten auf seinem Handy verschwunden.

 
 
Kommentare (9)
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DEZ
29
Karl Gnau, 12:02 Uhr

Nur Faulheit oder doch Vertuschungsabsicht?

Was für ein Arzt hat den Totenschein ausgefüllt? Hat er unklare Todesursache oder nicht natürlicher Tod angekreuzt? Laut Spiegel Online hat Herr Heister als Todesursache 'Verdacht auf Medikamentenmissbrauch' notiert. Würde ein Staatsanwalt bei einem solchen Verdacht nicht normalerweise Blutproben asservieren und in diesem Fall den Gehalt an Epo bestimmen lassen? Würde er darüber hinaus nicht eine Obduktion anordnen? Oder ist das zu teuer? Wenn eine Leiche eingeäschert wird, muss der Totenschein von einem Arzt beim Gesundheitsamt vorher gegengeprüft werden. Ist das geschehen? Was hat der notiert? Hat der eine Obduktion vorgeschlagen? Dass Herr Heister versäumt hat, die Freiburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu informieren, hat er gegenüber Spiegel Online mit den markigen Worten zugegeben 'Ich will erst gar nicht nach einer Ausrede suchen, das ist ein klares Versäumnis meinerseits. Ich hätte die Freiburger Kollegen informieren müssen.' Möglicherweise war ihm ja gar nicht bekannt, dass es diese Schwerpunktstaatsanwaltschaft gibt oder er hatte es wieder vergessen. Aber was ist mit den anderen Versäumnissen? Es ist doch gar nicht klar, ob die eine Epo-Spritze in der Toilette schuld an dem Tod war. Wie hoch muss denn eine Epo-Dosis sein, um tödlich zu wirken? Wenn jemand durch Medikamentenmissbrauch stirbt, wird dann nicht routinemäßig nach den Dealern gesucht? Das sind doch alles Dinge, die auch ein dämlicher Staatsanwalt gar nicht alle versehentlich falsch machen kann, sondern nur aus irgendeiner Vertuschungsabsicht heraus, oder nicht? Und da reicht es, wenn der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagt: „Wir gehen davon aus, dass in vergleichbaren Fällen, zu denen es hoffentlich nicht kommen wird, künftig umgehend das Erforderliche veranlasst werden wird.“? Üben der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger und der Justizminister Rainer Stickelberger auch in anderen Fällen auf diese Art und Weise ihre Aufsichtspflicht über Staatsanwälte (nicht) aus? Da jammern die Juristen immer rum, dass Kriminalfälle unentdeckt bleiben würden, weil zu wenig obduziert werde und bei einem offensichtlich nicht natürlichen Tod erfolgt keine Obduktion?

DEZ
28
Löwenzahn, 17:17 Uhr

Gleiches Maß beim Drogentod?

Man würde sich wünschen, Herr Müller würde sich mit gleichem kriminalistischem Scharfsinn und gleicher Vehemenz der viel zu hohen Zahl von Drogentoten annehmen, die nicht zu Dopingzwecken zur Droge gegriffen haben. Ich bezweifle, ob stets beim Auffinden mit einer Spritze und ähnlichen Begleitumständen in der Tiefe ermittelt oder gar berichtet wird. Dabei wäre dies in jedem Einzelfall mindestens genauso der Mühe wert.

DEZ
28
Justiziar, 16:47 Uhr

organisierte Kriminalität

'Wenige Tage nach seinem Tod seien sein Facebook-Account und die Kurznachrichten auf seinem Handy verschwunden.' Und das tun sie eben sicher nicht von alleine, klingt also sehr nach gezielter, organisierter Vertuschung. Dass der zuständige Staatsanwalt da sehr voreilig Ermittlungen einstellt passt nur allzu sehr ins Bild. Bezeichnend dass es keine Konsequenzen hat...

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