Zweiter Todesfall innerhalb kurzer Zeit: Im Gefängnis Bruchsal ist erneut ein Häftling gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Anzeichen für ein Fremdverschulden soll es nicht geben.

Bruchsal - Mehr als zwei Monate nach dem Hungertod eines Häftlings im Gefängnis Bruchsal ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem zweiten Todesfall. Ein 52 Jahre alter Gefangener sei am Donnerstag im Flur der Krankenabteilung gestorben, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Er war dort kurz zuvor mit einer stark blutenden Wunde am Hinterkopf am unteren Ende einer Treppe gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft habe eine Obduktion der Leiche veranlasst, hieß es. Anzeichen für Fremdverschulden gebe es derzeit nicht. Im August war ein Häftling in Bruchsal in Einzelhaft gestorben, in der er aufgrund seiner Aggressivität seit längerem saß.

 

Im neuerlichen Fall geht es den Angaben zufolge um einen Gefangenen, der sich wegen Schmerzen in der Brust zur Untersuchung in der Krankenabteilung aufhielt. Die Todesursache stehe noch nicht fest, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nachdem der Mann im Flur am Ende einer Treppe gefunden wurde, seien sofort Wiederbelebungsversuche unternommen worden, jedoch ohne Erfolg. Der Mann habe in Bruchsal mehrere Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt, hieß es. Details hierzu nannte die Staatsanwaltschaft nicht.

Der CDU-Justizexperte Bernhard Lasotta forderte eine vollständige Aufklärung des Falls. Seine Fraktion bereite gerade einen Berichtsantrag an die Landesregierung vor, in dem sie Auskunft über die medizinische Versorgung in den JVA verlange.

Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) wurde nach Angaben seiner Sprecherin über den Fall informiert. Er wolle sich in die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht einschalten, sagte die Sprecherin. Zudem sei unklar, ob dieser Fall mit dem des an Unterernährung in Bruchsal verstorbenen Häftlings zu vergleichen sei.

Die JVA Bruchsal und der für sie verantwortliche Justizminister stehen seit dem ersten Todesfall am 9. August in der Kritik. Im Landtag hatte der Minister zuletzt Veränderungen bei der Einzelhaft angekündigt. Stickelberger war erst zehn Tage nach dem Tod des Gefangenen informiert worden. Ein Gutachten ergab, dass der Häftling verhungert ist. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt in diesem Fall wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den vorläufig suspendierten Anstaltsleiter und eine Ärztin.