Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Doch nun muss die Stadt abwarten, bis das Verfahren offiziell abgeschlossen ist. Zwar hätte die Eigentümergemeinschaft, der eine in den USA praktizierende Rechtsanwältin angehört, auch gegen eine vorzeitige Zuteilung klagen können. Dies wäre von der zuständigen Baulandkammer des Landgerichts aber im beschleunigten Verfahren abgehandelt worden. Nun muss im Fall einer Klage der Ausgang des Hauptverfahrens abgewartet werden. Dass es zu einem Rechtsstreit kommt, damit rechnet auch das Regierungspräsidium, dass sich für die schriftliche Ausarbeitung seiner Entscheidung deshalb noch eine weitere Woche Zeit nimmt. Man wolle sich deshalb offiziell noch nicht äußern, sagte der Sprecher der Behörde, Clemens Homoth-Kuhs. Nur so viel: Die dreiköpfige Kommission habe ihre Entscheidung einstimmig gefällt und sei davon überzeugt, dass die gefundene Lösung für beide Seiten annehmbar sei.

 

Eigentümer wollen noch mehr verkaufen

Allerdings war es schon bisher trotz verschiedener Einigungsversuche zu keiner Annäherung gekommen. Dabei ist kurios, dass die Eigentümergemeinschaft im Grundsatz Verkaufsbereitschaft signalisiert hatte. Sie wollte sogar mehr verkaufen, als die Stadt forderte. Doch die wollte nur den Teil der Grundstücke erwerben, den sie für den Bau der Straße benötigt.

In diesem Punkt scheint sich die Stadt ebenfalls durchzusetzen. Nach Informationen der StZ ist die Enteignungskammer der Meinung, dass ein Teilverkauf den bisherigen Eigentümern zumutbar ist. Die verkleinerten Grundstücke könnten immer noch vermarktet und bebaut werden. Auch beim Quadratmeterpreis bleibt die Forderung der Eigentümergemeinschaft weitgehend unerfüllt. Es sei der Kammer überzeugend dargestellt worden, dass die Stadt im Grundsatz ein faires Angebot vorgelegt habe, hieß es.

Früher hat die Stadt schon mehr bezahlt

Bisher war man im Stadtbauamt noch optimistisch gewesen, das fehlende, 120 Meter lange Straßenstück rechtzeitig asphaltieren zu können. Doch das wird nun knapp. Allein für die Vergabe der Arbeiten müssen man zwei Monate rechnen, sagt Werner Hauser vom Tiefbauamt. Hinzu komme eine Bauzeit von drei Monaten.

Die Stadt muss abwarten

Doch nun muss die Stadt abwarten, bis das Verfahren offiziell abgeschlossen ist. Zwar hätte die Eigentümergemeinschaft, der eine in den USA praktizierende Rechtsanwältin angehört, auch gegen eine vorzeitige Zuteilung klagen können. Dies wäre von der zuständigen Baulandkammer des Landgerichts aber im beschleunigten Verfahren abgehandelt worden. Nun muss im Fall einer Klage der Ausgang des Hauptverfahrens abgewartet werden. Dass es zu einem Rechtsstreit kommt, damit rechnet auch das Regierungspräsidium, dass sich für die schriftliche Ausarbeitung seiner Entscheidung deshalb noch eine weitere Woche Zeit nimmt. Man wolle sich deshalb offiziell noch nicht äußern, sagte der Sprecher der Behörde, Clemens Homoth-Kuhs. Nur so viel: Die dreiköpfige Kommission habe ihre Entscheidung einstimmig gefällt und sei davon überzeugt, dass die gefundene Lösung für beide Seiten annehmbar sei.

Eigentümer wollen noch mehr verkaufen

Allerdings war es schon bisher trotz verschiedener Einigungsversuche zu keiner Annäherung gekommen. Dabei ist kurios, dass die Eigentümergemeinschaft im Grundsatz Verkaufsbereitschaft signalisiert hatte. Sie wollte sogar mehr verkaufen, als die Stadt forderte. Doch die wollte nur den Teil der Grundstücke erwerben, den sie für den Bau der Straße benötigt.

In diesem Punkt scheint sich die Stadt ebenfalls durchzusetzen. Nach Informationen der StZ ist die Enteignungskammer der Meinung, dass ein Teilverkauf den bisherigen Eigentümern zumutbar ist. Die verkleinerten Grundstücke könnten immer noch vermarktet und bebaut werden. Auch beim Quadratmeterpreis bleibt die Forderung der Eigentümergemeinschaft weitgehend unerfüllt. Es sei der Kammer überzeugend dargestellt worden, dass die Stadt im Grundsatz ein faires Angebot vorgelegt habe, hieß es.

Früher hat die Stadt schon mehr bezahlt

Der Preis dürfte etwas über dem Bodenrichtwert von 330 Euro pro Quadratmeter liegen, der in der Ebersbacher Innenstadt bezahlt wird. Allerdings soll die Stadt bei anderen Kaufverhandlungen auch schon das Doppelte bezahlt haben. Roth bestritt dies. Und selbst wenn einmal zu viel Geld geflossen sei, dann sei dies kein Argument, jetzt wieder zu viel zu zahlen.