Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Welche Zahlen stimmen?

 

Mutmaßlich beide – sofern man den Ländern nicht unterstellt, dass sie ihre Kita-Statistik frisiert hätten. Der Unterschied ist dadurch zu erklären, dass Bund und Länder in Plätzen rechnen, das Statistische Bundesamt aber Kinder eines bestimmten Alters zählen lässt. Die Familienministerin argumentiert nach folgendem Muster: Es könnte sein, dass es in einer Kita 20 Plätze für Ein- und Zweijährige gibt, die zu Beginn des Kindergartenjahres tatsächlich mit 20 Kindern unter drei besetzt sind. Bis zum Stichtag, an dem das Statistikamt zählt, sind einige der Kinder aber schon drei geworden, besetzen dieselben Plätze aber immer noch. Daraus erklärt sich ein Teil der Divergenzen. Manchmal sind Kita-Plätze auch doppelt besetzt, weil Eltern ihre Kinder nur stundenweise und nicht zur gleichen Zeit betreuen lassen. Auch dann würde die Zahl der betreuten Kinder nicht mit der Zahl der Plätze übereinstimmen.

Ist das Angebot ausreichend?

Die Länder behaupten, mit dem von ihnen bezifferten Angebot lasse sich der aktuelle Betreuungsbedarf decken. Bundesfamilienministerin Schröder drückt sich etwas vorsichtiger aus. Sie hält das im Schnitt erreichte Betreuungsangebot für „nahezu ausreichend“. Der Bedarf variiere jedoch stark. In Großstädten liege er deutlich über 50 Prozent. Dort herrsche eher noch Nachholbedarf. Es nütze den Ländern und Kommunen auch nichts, sich auf bestimmte Zielwerte zu fixieren. Was zählt sei, dass am 1. August alle, die einen Platz beanspruchen, auch einen bekommen. Während der Deutsche Städtetag den Fehlbedarf auf 100 000 Plätze beziffert, rechnet der Städte- und Gemeindebund nicht mit Massen von Klagen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.

Wer hat den Ausbau bezahlt?

Welche Zahlen stimmen?

Mutmaßlich beide – sofern man den Ländern nicht unterstellt, dass sie ihre Kita-Statistik frisiert hätten. Der Unterschied ist dadurch zu erklären, dass Bund und Länder in Plätzen rechnen, das Statistische Bundesamt aber Kinder eines bestimmten Alters zählen lässt. Die Familienministerin argumentiert nach folgendem Muster: Es könnte sein, dass es in einer Kita 20 Plätze für Ein- und Zweijährige gibt, die zu Beginn des Kindergartenjahres tatsächlich mit 20 Kindern unter drei besetzt sind. Bis zum Stichtag, an dem das Statistikamt zählt, sind einige der Kinder aber schon drei geworden, besetzen dieselben Plätze aber immer noch. Daraus erklärt sich ein Teil der Divergenzen. Manchmal sind Kita-Plätze auch doppelt besetzt, weil Eltern ihre Kinder nur stundenweise und nicht zur gleichen Zeit betreuen lassen. Auch dann würde die Zahl der betreuten Kinder nicht mit der Zahl der Plätze übereinstimmen.

Ist das Angebot ausreichend?

Die Länder behaupten, mit dem von ihnen bezifferten Angebot lasse sich der aktuelle Betreuungsbedarf decken. Bundesfamilienministerin Schröder drückt sich etwas vorsichtiger aus. Sie hält das im Schnitt erreichte Betreuungsangebot für „nahezu ausreichend“. Der Bedarf variiere jedoch stark. In Großstädten liege er deutlich über 50 Prozent. Dort herrsche eher noch Nachholbedarf. Es nütze den Ländern und Kommunen auch nichts, sich auf bestimmte Zielwerte zu fixieren. Was zählt sei, dass am 1. August alle, die einen Platz beanspruchen, auch einen bekommen. Während der Deutsche Städtetag den Fehlbedarf auf 100 000 Plätze beziffert, rechnet der Städte- und Gemeindebund nicht mit Massen von Klagen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.

Wer hat den Ausbau bezahlt?

Die Gesamtkosten waren ursprünglich auf zwölf Milliarden Euro taxiert. Davon sollten Bund, Länder und Kommunen jeweils ein Drittel tragen. Der Bund wird nach eigener Darstellung bis 2014 aber fast 5,4 Milliarden Euro an Zuschüssen bezahlt haben. Vor einem Jahr hat er diese Mittel noch einmal um 580 Millionen Euro aufgestockt. Zudem hat er den Ländern, die dafür eigentlich zuständig wären, bereits zugesagt, von 2015 an jährlich 854 Millionen Euro für die Betriebskosten der neuen Kitas zu überweisen. Noch liegen 160 Millionen Euro in dem vom Bund befüllten Zuschusstopf, die von den Ländern nicht in Anspruch genommen wurden. „Es kann nicht am Geld liegen“, so Ministerin Schröder, wenn nicht ausreichend viele Plätze realisiert würden. Die Länder Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein – allesamt SPD-regiert – haben jeweils nur gut die Hälfte der vom Bund bereitgestellten Mittel abgerufen.

Was ist der Rechtsanspruch wert?

Familienministerin Schröder betont, dass der Rechtsanspruch nicht nur zu Beginn des Kindergartenjahres, sondern jederzeit geltend gemacht werden könne. Die Eltern hätten einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in „zumutbarer Entfernung“. Die Betreuung müsse zudem während der üblichen Kernarbeitszeit gewährleistet sein. Eltern, die an ihrem Wohnort keinen Platz für ihren Nachwuchs finden, könnten sowohl einen eventuellen Verdienstausfall geltend machen, wenn sie wegen der Betreuung von der Arbeit zu Hause bleiben müssten, als auch die Kosten einer privat zu finanzierenden Tagesmutter – die dann allerdings erst einmal zu finden wäre.

Wie ist die Lage im Südwesten?

In Baden-Württemberg waren Anfang März 68 367 unter Dreijährige in Kita-Betreuung, rund 8,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Das SPD-geführte Kultusministerium ist mit dem Ausbau zufrieden. Der Zuwachs über Bundesschnitt sei ein großer Erfolg. Vom Gewerkschaftsbund gab es aber Kritik. Es müsse mehr getan werden, um die Platzierung bei der Betreuungsquote zu verbessern.