Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Unter anderem musste er dazu einen kinderpornografischen Beitrag hochladen, um damit zu beweisen, dass er kein verdeckter Ermittler war. Da solch eine Handlung kriminell ist, dürften viele Ermittlungsbehörden das nicht einmal zum Schein machen. „Das war der größte Fehler meines Lebens“, sagte der Angeklagte unter Tränen, der unter dem Namen „Little Stinker“ auf der Pornoseite unterwegs war.

 

Was es dort zu sehen gab, referierte der Amtsrichter Marco Siever aus den Akten, unter anderem Missbrauch von Kindern weit unter zehn Jahren. In einem Fall behauptete der Angeklagte, die Mädchen auf den Bildern sähen älter als zwölf Jahre aus. Doch nachdem ein Foto vom Richter zusammen mit den Prozessbeteiligten in Augenschein genommen worden war, relativierte der 44-Jährige diese Behauptung.

Bereits zwei Mal ist der Mann einschlägig vorbestraft. Zuletzt hatte ihn das Amtsgericht Esslingen 2011 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Bewährungsfrist war im Herbst 2014 abgelaufen, bereits kurz danach beging er die erste der nun verhandelten Straftaten. Außer seiner Frau wisse niemand von seinen Vorstrafen und der Pädophilie, erklärte der 44-Jährige. „Damit geht man nicht hausieren. Ich fühle mich manchmal selbst scheiße. Ich habe niemand etwas zuleide getan und ich will auch nicht, dass Kinder leiden“, sagt der Mann unter Tränen.

Der Staatsanwalt fordert eine Strafe ohne Bewährung

Doch genau das verursache er, wenn er sich Kinderpornos beschaffe, redete ihm der Staatsanwalt ins Gewissen. Zum einen würden deshalb immer weiter Aufnahmen brutalster Kinderschändungen gedreht, zum anderen kursierten diese endlos im Internet. „Es muss eine grauenhafte Vorstellung für die Opfer sein, dass sie immer und immer wieder zu sehen sind“, so der Ankläger, der eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung forderte. Angesichts der Vorstrafen komme nur Haft in Betracht.

„Die Bewährung auszusprechen, ist mir verdammt schwer gefallen“, so der Richter Marco Siever. Ausschlaggebend dafür sei die Ehefrau des Angeklagten, die zu ihm halte und ihn rigoros kontrolliere. Vier Jahre Bewährungszeit, 5000 Euro Geldbuße und regelmäßige Nachweise einer Sexualtherapie verhängte der Richter. „Das ist hart und soll weh tun. Und ich versichere Ihnen, dass ich in Ihrem Fall die Auflagen sehr genau kontrolliere.“

Was es dort zu sehen gab, referierte der Amtsrichter Marco Siever aus den Akten, unter anderem Missbrauch von Kindern weit unter zehn Jahren. In einem Fall behauptete der Angeklagte, die Mädchen auf den Bildern sähen älter als zwölf Jahre aus. Doch nachdem ein Foto vom Richter zusammen mit den Prozessbeteiligten in Augenschein genommen worden war, relativierte der 44-Jährige diese Behauptung.

Bereits zwei Mal ist der Mann einschlägig vorbestraft. Zuletzt hatte ihn das Amtsgericht Esslingen 2011 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Bewährungsfrist war im Herbst 2014 abgelaufen, bereits kurz danach beging er die erste der nun verhandelten Straftaten. Außer seiner Frau wisse niemand von seinen Vorstrafen und der Pädophilie, erklärte der 44-Jährige. „Damit geht man nicht hausieren. Ich fühle mich manchmal selbst scheiße. Ich habe niemand etwas zuleide getan und ich will auch nicht, dass Kinder leiden“, sagt der Mann unter Tränen.

Der Staatsanwalt fordert eine Strafe ohne Bewährung

Doch genau das verursache er, wenn er sich Kinderpornos beschaffe, redete ihm der Staatsanwalt ins Gewissen. Zum einen würden deshalb immer weiter Aufnahmen brutalster Kinderschändungen gedreht, zum anderen kursierten diese endlos im Internet. „Es muss eine grauenhafte Vorstellung für die Opfer sein, dass sie immer und immer wieder zu sehen sind“, so der Ankläger, der eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung forderte. Angesichts der Vorstrafen komme nur Haft in Betracht.

„Die Bewährung auszusprechen, ist mir verdammt schwer gefallen“, so der Richter Marco Siever. Ausschlaggebend dafür sei die Ehefrau des Angeklagten, die zu ihm halte und ihn rigoros kontrolliere. Vier Jahre Bewährungszeit, 5000 Euro Geldbuße und regelmäßige Nachweise einer Sexualtherapie verhängte der Richter. „Das ist hart und soll weh tun. Und ich versichere Ihnen, dass ich in Ihrem Fall die Auflagen sehr genau kontrolliere.“