Allerdings stellt sich diese Frage so jetzt nicht. „Derzeit sind alle Plätze für unter Dreijährige vergeben“, teilte die Stadt einer der Klage führenden Familien mit. Die Eltern eines zweijährigen Mädchens hatten zuvor vergeblich versucht, ihr Kind in einer Ganztagskita unterzubringen. Nach dem ablehnenden Bescheid der Stadt vom 26. Juli hatten sie am 5. August beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Die durchschnittliche Dauer zur Entscheidung von Eilanträgen liege bei 1,9 Monaten.

 

In einem weiteren Fall lehnte das Verwaltungsgericht einen am 7. Juli eingegangenen Eilantrag ab. Hier hatten die Eltern bei der Stadt beantragt, dem Kind von 1. November 2013 an einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen. Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, dass der Antrag seitens der Stadt noch nicht beschieden worden sei. Da das Verwaltungsverfahren laufe, die Stadt aktuell den Anspruch des Kindes prüfe und bis zum Beginn der begehrten Betreuung noch fast drei Monate lägen, sei es für das Kind zumutbar, die Entscheidung der Stadt abzuwarten, teilte das Gericht den Eltern am 6. August mit. In einem weiteren Fall erreichte das Verwaltungsgericht am 29. Juli eine Untätigkeitsklage, da die Stadt noch keinen Bescheid erlassen habe. Das Gericht prüfe nun, ob diese Klage zulässig sei.

Korn rechnet mit weiteren Verfahren. Doch er geht auch davon aus, „dass viele Eltern trotz großer Betreuungsnot den Rechtsweg nicht beschreiten“. Denn einen Platz beschert ihnen die Klage nicht.