Vor dem Verwaltungsgericht hat die Bahn am Freitag einen Sieg errungen. Sie muss die von Kritikern per Zwangsvollstreckung eingeforderte Einsicht von Simulationen zum Brandschutz bei Stuttgart 21 nicht vorlegen – schlicht weil sie diese nicht mehr hat.

Gibt es noch Videos von Simulationen für die Evakuierung eines Zuges aus Tunneln des Milliarden-Bahnprojekts Stuttgart 21 oder nicht? Diese Frage war der Inhalt eines Prozesses am Freitag vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. Die klare Antwort des Sicherheitsleiters der beauftragten Schweizer Spezialfirma Gruner AG, Stephan Gundel: „Nein“. Insofern gab Richterin Brigitte Roth der Klage der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (PSU) gegen die Zwangsvollstreckung der Freigabe der Unterlagen statt. Gemäß dem Motto: „Wo nichts ist, kann nichts offen gelegt werden.“