Gewerbetreibende am Kleinen Schlossplatz leiden, das Rathauspersonal lässt es ruhig angehen. Und doch ist die Forderung nach Entschädigung wenig erfolgversprechend, kommentiert Jörg Nauke.

Stuttgart - Manche Baustellen in dieser Stadt dauern bekanntlich etwas länger, und ihr Betrieb führt fast immer zu Belastungen von Anliegern. Stuttgarter Gewerbetreibende in diversen Bezirken haben vor allem durch den Stadtbahnbau Kundenrückgang und Umsatzeinbußen beklagen müssen. Der Gesetzgeber vertritt bei den meisten Baustellen die Ansicht, das sei entschädigungslos hinzunehmen, sofern die Veränderungen danach allen zugutekommen.

 

Im Fall des Kleinen Schlossplatzes trifft dieser Verweis zweifellos zu: Die Beseitigung der Fehlkonstruktion ist insofern ein Segen für die Allgemeinheit, als dass man sich künftig die Reparatur defekter Oberlichter spart, die zum Skateboardfahren eingeladen haben.

Das Beispiel Varieté taugt nur bedingt

Ob die markante Baustelle im vergangenen Jahr den Händlern und Gastronomen auf den Kleinen Schlossplatz ein so großes Sonderopfer abverlangte, dass sich daraus ein Entschädigungsanspruch ableiten lässt, müssen wohl die Gerichte klären. Nachvollziehbar wäre es.

Angesichts einer 60 Meter langen Zeltstadtbarrikade vor dem Schaufenster und nachweisbarer Umsatzeinbrüche dürften gravierende negative Folgen kaum in Abrede gestellt werden können. An die Entschädigungszahlung fürs Varieté zu erinnern scheint aber wenig erfolgversprechend. In diesem Fall war das Versagen der Beamten offensichtlich. Jetzt wird die Stadt wohl auf unvorhersehbare Probleme beim Bau verweisen.

Dennoch: ein wenig mehr Zug im System und stärkerer Druck auf die Baufirma hätten womöglich eine beschleunigende Wirkung gehabt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dem Rathauspersonal mangele es am Verständnis für die Sorgen der Anlieger. Aber so ist es wohl: Für den Selbstständigen ist Stillstand auf der Baustelle eine teure Angelegenheit, für den Beamten ein normaler Zustand.