Das Königsträßle, das die Stadtteile Schönberg und Degerloch verbindet, ist nicht vom Schnee befreit worden. Ein Versäumnis seitens der Stadt, findet ein Schönberger Bürger. Die Stadt wiederum hat ihre Gründe, dort kein Räumfahrzeug hinzuschicken.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Schönberg/Degerloch - Nicht ein einziges Mal, sagt Michael Stark, sei seit den Schneefällen Ende vergangener Woche der Schneepflug durch das Königsträßle gefahren. Und das, obwohl zuletzt am Samstag dicke Schneeflocken vom Himmel fielen. „Was denkt sich die Stadt dabei?“, fragt der Schönberger. „Wäre eine Privatperson ihrer Räumungspflicht nicht nachgekommen, hätte es längst Ärger gegeben.“

 

Die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS), die für den Winterdienst auf den Straßen zuständig ist, sagt dazu: „Gemäß Straßengesetz von Baden-Württemberg muss die Stadt im Winter Straßen innerhalb geschlossener Ortslage bei Schnee räumen sowie bei Schnee und Eisglätte bestreuen“, so Annette Hasselwander, die Sprecherin der AWS. Die Abfallwirtschaft räumt oder streut die Verkehrswege nach drei Dringlichkeitsstufen. Unter Stufe eins fallen verkehrswichtige und gefährliche Stellen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen und Straßen für öffentlichen Personennahverkehr. Dringlichkeitsstufe zwei haben wichtige Verbindungsstraßen zu Hauptverkehrsstraßen und Wohnsammelstraßen, Stufe drei Wohnstraßen mit mehr als fünf Prozent Steigung oder Gefälle.

Der Rest, darunter fallen die übrigen Wohnstraßen, werden in der Regel geräumt, gegebenenfalls auch bestreut. Allerdings ist das erst möglich, wenn sich die Fahrbahnen der Dringlichkeitsstufen eins bis drei in verkehrssicherem Zustand befinden, ist dem Merkblatt der AWS für den städtischen Winterdienst zu entnehmen.

Die Stadt hat auf dem Königsträßle keine Räumpflicht

„Bei Straßen außerhalb geschlossener Ortslage besteht grundsätzlich keine Räum- und Streupflicht“, sagt Hasselwander. Es sei denn, es handelt sich um eine gefährliche Stelle. Ob das der Fall ist, wird zusammen mit der Polizei ermittelt. „Für das Waldstück des Königsträßle, das außerhalb geschlossener Ortslage liegt, ist der polizeiliche Bedarf winterdienstlicher Maßnahmen entfallen, sodass dieses Teilstück keiner Räum- und Streupflicht unterliegt“, heißt es von der Abfallwirtschaft. Die Straße ist von Degerloch aus bis zur Zufahrt zum Haus des Waldes geräumt, denn dieser Teil befindet sich innerhalb geschlossener Ortslage.

Michael Stark sieht in dem weißen Teppich auf der Straße eine Gefährdung der Verkehrssicherheit. „Wenn ein Auto ins Schleudern kommt und in den Gegenverkehr gerät, wird es happig“, sagt Stark. Die Abfallwirtschaft sieht die Situation auf dem Waldstück des Königsträßle dagegen als „unproblematisch“ wegen des „geringen Gefälles“. „Generell ist die Geschwindigkeit den Wetterverhältnissen beziehungsweise dem Fahrbahnzustand anzupassen“, heißt es in der Stellungnahme.

Das Königsträßle ist immer wieder ein Ärgernis für die Schönberger, sagt Stark. Im Oktober 2010 wurden wegen der vielen Schlaglöcher Tempo-40-Schilder aufgestellt, dann regten die Anwohner auf Degerlocher Seite an, das Sträßle gleich komplett für den Durchgangsverkehr zu sperren. Das aber wollen die Schönberger nicht, denn sie nutzen das Königsträßle, um von ihrem Stadtteil durch den Wald nach Degerloch zu fahren.