Im Kofferleichenprozess ist der Verhandlungstag am Donnerstag fast abgesagt worden – weil der Verdächtige angeblich behauptet habe, der US-Geheimdienst wolle ihn umbringen.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Im Prozess gegen Günter H., der im Frühjahr 2014 in Stuttgart zwei Bekannte ermordet haben soll, ist der Verhandlungstag am Donnerstag fast abgesagt worden. Der Auslöser war am Tag zuvor eine Äußerung des Angeklagten in der U-Haft gewesen, die Mitgefangene aufgeschnappt haben wollen: Der 48-Jährige habe behauptet, dass ihn der US-amerikanische Geheimdienst umbringen wolle. Er werde sich aber dagegen wehren.

 

Der Angeklagte ist nun in einer Gefängnisklinik

Der Angeklagte wurde daraufhin ins Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg verlegt. „Es gibt aber keine Hinweise auf eine akute, dramatische Verschlechterung des Gesundheitszustands des Angeklagten“, sagte der psychiatrische Sachverständige, der ohnehin als Gutachter in den Prozess eingeschaltet ist. Er bescheinigte dem Angeklagten daher volle Verhandlungsfähigkeit. Der Angeklagte selbst stritt ab, etwas gesagt zu haben, das auf einen Wahn hindeuten könnte. Er halte seine Verlegung für unnötig. Dennoch sei er einverstanden, dort vorerst zu bleiben. Die Richter entschieden, den Prozess fortzusetzen.

Günter H. bleibt bei Komplott-Version

Die Staatsanwaltschaft wirft Günter H. vor, in der Nacht zum 30. Mai zwei Bekannte aus der Obdachlosenszene vom Ostendplatz bei einem Saufgelage in seiner Wohnung in Gablenberg umgebracht zu haben. Zunächst habe er Peter G. (50) getötet, weil dieser ihm bei seinen Avancen gegenüber Sylvia C. im Weg gestanden sei. Als die Frau danach seine Annäherungsversuche zurückgewiesen habe, soll der Angeklagte auch die 47-Jährige umgebracht zu haben.

Günter H.: Die Leichen wurden manipuliert

Der Angeklagte beharrte auch am achten Verhandlungstag auf seiner Komplott-Theorie: Die Frau habe Peter G. getötet. Danach habe sie Suizid begangen. Im Schock habe er die Leichen danach in Reisekoffer gepackt und im Schlossgarten abgestellt, wo sie am 1. Juni entdeckt wurden. Um ihm die Schuld in die Schuhe zu schieben, würden die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Rechtsmedizin zusammenarbeiten, so der Angeklagte. Man habe sich abgesprochen und die Leichen so manipuliert, dass es scheine, als ob er der Täter sei. Entsprechende Strangulationsmale an den Leichen seien absichtlich übersehen und verdeckt worden, indem die Toten nach dem Auffinden nicht gekühlt worden seien, um den Verwesungsprozess zu beschleunigen.

Warum sollte ein „Komplott“ angezettelt worden sein?

Offen ist dabei aber, warum dieser „Komplott“ angezettelt worden sein soll. Die Obduktionen, bei denen zahlreiche Verletzungen an den beiden Leichen festgestellt worden sind, fanden statt, als die Ermittler Günter H. noch nicht im Visier hatten. Ein Rätsel bleibt auch, warum der Angeklagte offenbar nach dem Tod von Peter G. mit Sylvia C. noch in einer Gaststätte im Stuttgarter Osten Essen gewesen ist.

Zeugin hat Intimitäten beobachtet

Die Bedienung des Lokals sagte nun als Zeugin aus, dass sich der Angeklagte und die Frau „wie Verliebte“ benommen haben sollen. Die beiden hätten sich gegenseitig geküsst und umarmt. Als sie gegangen seien, habe der Angeklagte eine obszöne Geste gemacht: Mit angewinkelten Armen und gleichzeitig vorgeschobenem Becken habe der Mann ihr zu Verstehen gegeben, dass er mit Sylvia C. nun noch intim werden wolle, berichtete die Kellnerin.

Der Prozess wird am Montag, 9. März, mit weiteren Zeugen fortgesetzt.