Der türkische Präsident versteht offenbar nur klare Ansagen. Eine solche hat er endlich aus Berlin bekommen. Man kann einem Despoten nicht Rederecht gewähren, der Kritikern das Recht auf freie Rede verweigert, meint Parlamentskorrespondent Thomas Maron.

Berlin - Im Wahlkampf wird die Bundesregierung mutig. Weder SPD noch Union wollen sich vorhalten lassen, zu sanftmütig mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan umzugehen. Deshalb mag man den Zeitpunkt des nun von der Bundesregierung verhängten Auftrittsverbots kritisieren. Man mag der Ansicht sein, Erdogan hätte viel früher klare Ansagen verdient gehabt. Das aber macht die Entscheidung nicht falsch, Erdogan die Tür vor der Nase zuzuschlagen, wenn dieser hierzulande die Werbetrommel rühren will.

 

Sicher, man wird mit Erdogan auf Regierungsebene, etwa bei G 20, im Gespräch bleiben müssen. Denn man ist voneinander abhängig, auch wenn Erdogan so tut, als müsse ihn die Meinung anderer nicht scheren. Aber es kann niemandem in Deutschland mehr vermittelt werden, weshalb man einem Despoten öffentlich Rederecht gewähren sollte, der in seinem eigenen Land das Recht auf freie Rede verachtet.

Berlin tut gut daran klarzustellen, dass die Kurskorrektur nicht gegen die Türkei, schon gar nicht gegen die hier lebende türkischstämmige Bevölkerung gerichtet ist. Deswegen strebt sie eine Regelung an, die für alle Politiker aus Nicht-EU-Ländern gelten soll, wenn diese hier lebende Landsleuten aufwiegeln wollen. Das ist klug, aber ob dies Erdogans Anhänger auch so sehen, wird sich zeigen.