Die massiven Vorwürfe gegen Bankmanager der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) haben sich in dem Gerichtsverfahren nicht erhärten lassen. Ein Kommentar von Harry Pretzlaff.

Stuttgart - Für die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zeichnet sich eine schwere Niederlage ab. Das Verfahren gegen ehemalige Vorstände der Landesbank Baden-Württemberg könnte nun gegen Zahlung von Geld eingestellt werden. Damit muss sich die Staatsanwaltschaft die Frage stellen lassen, ob sie in diesem Fall nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat. Mit einer spektakulären Razzia hatten die Ermittler im Dezember 2009 Unterlagen bei der Landesbank eingesammelt. Gewiss sind solche Aktionen immer eine Gratwanderung, denn die Staatsanwaltschaft muss früh mögliche Beweise sichern und darf sich auch nicht dem Vorwurf aussetzen, sie fasse mächtige Manager nur mit Samthandschuhen an.

 

Doch nach den langwierigen Ermittlungen sind die Vorwürfe immer mehr zusammengeschnurrt. Den Vorwurf der Untreue konnte die Staatsanwaltschaft nicht halten. Deshalb kamen die Manager schließlich wegen des minderen Verdachts auf Bilanzfälschung vor Gericht. Auch dies ist kein Kavaliersdelikt und deshalb drohen dafür bis zu drei Jahre Haft. Aber selbst diese Vorwürfe ließen sich in der Verhandlung nicht erhärten. Zwar gab es einige Ungereimtheiten und wurde wohl etwas Bilanzkosmetik betrieben, doch hatten die Aufsichtsbehörden damals wegen der weltweiten Finanzkrise den Managern einen großen Spielraum bei der Aufstellung des Zahlenwerks gegeben. Das müsste auch der Staatsanwaltschaft bekannt gewesen sein.