Was hat es wohl für Folgen, wenn die Angeklagte im Münchener NSU-Prozess erstmals das Wort ergreift. StZ-Kommentator Christian Gottschalk hält es für schwer vorstellbar, dass tatsächlich wesentlich Neues zu Tage kommen wird.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Es gehört zu den in der Verfassung garantierten Rechten, dass sich Angeklagte vor Gericht nicht zur Sache äußern müssen. Es ist also nicht zu beanstanden, dass sich Beate Zschäpe vor zweieinhalb Jahren dazu entschlossen hat, ihr Wissen für sich zu behalten. Es gehört zu den Rechten eines Angeklagten, dass diese während eines Prozesses ihre Strategie ändern dürfen. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn sich Zschäpe dazu entschließt, Einlassungen zu machen. Mit Sicherheit wird es am Mittwoch zu einem Medienauflauf am Münchner Gericht kommen. Ob die Aktion auch Beate Zschäpe helfen wird, das ist aber eher zweifelhaft.

 

Denn, und das ist durchaus zu beanstanden, es scheint, als ob Zschäpes neuer Verteidiger nur eine halbherzige Abkehr der bisherigen Strategie beabsichtigt. Das verlesen einer Erklärung ist weit von einer umfassenden Aussage entfernt. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, aber es ist schwer vorstellbar, dass darin etwas zum Besten gegeben wird, was die in bisher 240 Prozesstagen gewonnenen Erkenntnisse ins Wanken bringt. Dafür wächst der Verdacht, dass sich die Angeklagte selbst als Hauptdarstellerin begreift, die bestimmen möchte, wo es lang geht. Der Vorsitzende Richter aber ist bekannt dafür, sich nicht am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen.