Wer pflegt, wird auch künftig nicht reich entlohnt. Der Personalmangel in diesem wachsenden Bereich bleibt deshalb auf der Tagesordnung, meint StZ-Redakteurin Barbara Thurner-Fromm.

Stuttgart - Ist das Glas nun halb voll oder halb leer? Das kommt auf den Standpunkt an. Die Arbeitgeber der Pflegebranche dürfen sich freuen, denn der neue Mindestlohn für ihren Bereich bleibt vorerst im einstelligen Bereich. Erst 2017 durchbricht er mit 10,20 die Zehn-Euro-Marke – und das auch nur im Westen, der Osten wird sich auch dann noch mit 9,50 Euro begnügen müssen. Für die Arbeitgeber ist das deshalb wichtig, weil ein Gutteil der Pflegekosten über die Pflegeversicherung refinanziert wird, und der Spielraum, sich Lohnsteigerungen dort wiederzuholen, ist gering. Das Beste an der Vereinbarung ist denn auch, dass der Graubereich auf diesem Markt aufgehellt wird und der Wettbewerb nach verbindlichen Regeln funktioniert.

 

Wer sich für den Pflegebereich entscheidet, wird dies aber auch weiterhin sicher nicht wegen einer großzügigen Bezahlung tun. Denn finanziell attraktiv ist die Pflege trotz der verabredeten Steigerungen noch immer nicht. Den Personalmangel in der Pflege behebt der Mindestlohn sicher auch nicht. Und ob sich die Qualität der Pflege dadurch bessert, bleibt auch noch abzuwarten. Klar ist zudem: der Pflegemindestlohn gilt nur für Pflegeunternehmen. Privatpersonen, die sich eine Pflegekraft engagieren, müssen ihn auch in Zukunft nicht zahlen. Denn im Haushalt gilt von 2015 an nur der allgemeine Mindestlohn: 8.50 Euro.