Das Leid des Opfers des Berliner U-Bahn-Schlägers kann das Urteil nicht ausgleichen, aber den Täter vielleicht bessern, meint Stefan Geiger.

Stuttgart - Was ist eine gerechte Strafe? Gemessen an dem Leid des Opfers sind knapp drei Jahre Haft wenig für einen jugendlichen Täter, der in Kauf genommen hat, dass das Opfer durch seine Tritte auch hätte sterben können. Eine Jugendstrafe von knapp drei Jahren Haft für versuchten Totschlag, das entspricht noch der Norm, auch bei alkoholischer Enthemmung liegt sie am unteren Ende der Norm.

 

Im Zentrum der Jugendstrafe steht der Erziehungsgedanke, eine generalpräventive, also abschreckende Wirkung soll und darf sie nicht haben. Knapp drei Jahre, abzüglich der Monate, die bei guter Führung zur Bewährung erlassen werden, das ist ein knapper Zeitraum, um in der Haft erzieherisch wirken zu können - wenn denn dieser Versuch überhaupt unternommen wird. Die Prognose bei Torsten P. ist gut, besser als bei den meisten Tätern, die vergleichbar schwere Straftaten begehen. Rund zwei Jahre hinter Gittern - so die realistische Perspektive - ist für einen jungen Menschen, der auf dem Sprung in die Welt der Erwachsenen ist, eine lange Zeitspanne, eine Zeit, die ihm endlos erscheinen kann. Das Urteil ist angemessen.

Der Prozess stand unter einem unglaublichen Druck der Öffentlichkeit. Das Gericht hat diesem Druck standgehalten. Hätte es die Bilder der furchtbaren Tat nicht gegeben, das Interesse wäre gering gewesen.