Das Gericht soll vorgeschlagen haben, das Verfahren gegen zwei Polizeibeamte einzustellen. Das wäre eine Niederlage der Justiz in der Aufarbeitung des „schwarzen Donnerstags“, meint StZ-Redakteurin Christine Bilger.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Verfahrensbeteiligten haben es geahnt, dass sich hinter den Kulissen des Landgerichts etwas tut. Für alle anderen Prozessbeobachter ist die Nachricht jedoch eine gewaltige Überraschung, dass das Gericht die Schuld bei den beiden Angeklagten im Wasserwerferprozess nach fünf Monaten Verhandlungsdauer als so gering erachtet, dass die Kammer vorschlägt, das Verfahren einzustellen.

 

Dieser Vorschlag ist der vorläufige Höhepunkt einer immer absurderen Entwicklung im Verhandlungssaal. Nach etlichen betrachteten Videosequenzen und Zeugenaussagen mangelt es der Kammer offenbar an greifbaren Beweisen für die Argumentation der Staatsanwaltschaft: Bisher konnte niemand eindeutig belegen, dass die Angeklagten mitbekommen haben, dass Menschen bei dem Einsatz verletzt wurden.

So es zu der Einstellung kommen sollte – eine Zustimmung der Nebenkläger gilt als unwahrscheinlich – wäre das eine Niederlage der Justiz in der Aufarbeitung des „schwarzen Donnerstags“. Dann wäre nur die unterste Ebene der Befehlsempfänger bestraft worden. Die Frage, wer auf höheren Entscheidungsebenen zur Verantwortung gezogen werden könnte, bliebe unbeantwortet. Das wäre ein unbefriedigendes Ergebnis der langwierigen Aufarbeitung des „schwarzen Donnerstags“.