Die europäische Bankenunion soll dafür sorgen, dass für künftige Krisen nicht nur die Steuerzahler haften müssen. Doch bei den neuen Regeln gibt es immer noch Schlupflöcher, meint StZ-Wirtschaftskorrespondentin Barbara Schäder.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Nie wieder sollen Steuerzahler für die Rettung von Banken bluten müssen – so lautete das Versprechen der Politik nach der Krise. Zu seiner Umsetzung beschlossen die Euro-Staaten eine Bankenunion: Eine gemeinsame Aufsicht und einheitliche Regeln für die Abwicklung kriselnder Geldhäuser.

 

Die Monopolkommission findet für diesen Ansatz lobende Worte – legt aber den Finger in die Wunde: Die fragliche EU-Richtlinie lässt zu viele Ausnahmen zu. Zwar ist vorgesehen, dass künftig die Eigentümer und Gläubiger einer Bank für deren Sanierung zahlen müssen. Doch auf die Gläubigerbeteiligung kann „unter außergewöhnlichen Umständen“ verzichtet werden, beispielsweise wenn sie „das Funktionieren der Finanzmärkte derart stören würde, dass dies die Wirtschaft eines Mitgliedstaats oder der Union erheblich beeinträchtigen könnte“. Diese Gefahren, stellt die Monopolkommission zurecht fest, „dürften sich jedenfalls in Bezug auf eine größere Bank in einer systemischen Krise ohne Weiteres bejahen lassen“.

Das Risiko von Bankenrettungen auf Kosten der Steuerzahler besteht also fort. Davon gehen auch die Ratingagenturen aus: Sie beziehen in ihre Bonitätsnoten für große Geldhäuser eine „implizite Staatsgarantie“ ein. Ob dieser Bonus aus den Ratings herausgerechnet werde, hänge von der nationalen Umsetzung der EU-Regeln ab, heißt es etwa bei Standard & Poor’s. Wie die Monopolkommission sehen auch die Bonitätswächter da offenkundig reichlich Spielraum.

Umso mehr bleibt zu hoffen, dass sich die Europäische Zentralbank bei der laufenden Bilanzprüfung der Kreditinstitute nicht von nationalen Sonderwünschen beirren lässt. Wenn sie Schwächen schonungslos offenlegt, kann sie den Aufbau zusätzlicher Sicherheitspolster durchsetzen. Vorsorge tut not. Denn steht erst einmal eine Großbank am Abgrund, ist eine schonende Abwicklung kaum möglich. Da helfen auch die besten Gesetze nichts. Leider sind sie in diesem Fall nicht einmal gut.