Eine Gemeinschaftsschule kann man nicht per Gemeinderatsbeschluss schaffen. Der Wunsch nach einer Gemeinschaftsschule muss zuallererst aus der betreffenden Schule selbst heraus kommen, meint StZ-Redakteurin Inge Jacobs.

Stuttgart - Eine Gemeinschaftsschule kann man nicht mit der Brechstange verordnen oder per Gemeinderatsbeschluss. Der Wunsch nach einer Gemeinschaftsschule muss zuallererst aus der betreffenden Schule selbst heraus kommen – denn es ist das Kollegium, das die veränderten Lernformen und neue Raumkonzepte entwickeln und umsetzen muss.

 

Doch an der Steinenbergschule läuft der weiterführende Bereich seit drei Jahren aus – samt schwindender Kollegenschar. Sie hat bisher auch kein pädagogisches Konzept für eine Gemeinschaftsschule entwickelt. Das ist keine gute Ausgangsbasis für das Pflänzchen Gemeinschaftsschule. Es scheint, dass in diesem Fall die Politik die Schulentwicklung für ihre Zwecke nutzen und ihre Klientel bedienen will – und dabei die Fakten ignoriert.

Wie die SPD zu behaupten, eine Gemeinschaftsschule biete alle Abschlüsse samt Abi, ist unehrlich. Unglaubwürdig gemacht haben sich auch die Grünen, die ihr Plazet zum abgespeckten Bildungshaus im Neckarpark gegeben haben, obgleich hier wie auch am Standort Steinenberg dieselben Fakten zugrunde lagen: nämlich nicht genügend Kinder für eine Gemeinschaftsschule. Wie zu hören ist, sollen auch die Landtagskollegen kräftig mitmischen. Die Wahl naht – aber auch die Schulanmeldung. Gymnasialplätze vor Ort werden künftig wohl weiterhin rar sein.