Die Regierungschefs der 16 Bundesländer beschäftigen sich mit dem Hochwasserschutz, dem NPD-Verbot, der Medienpolitik und anderen Themen. Diesmal in Heidelberg, denn Baden-Württemberg hat den Vorsitz des Gremiums übernommen.

Heidelberg - Der Überraschungsgast hieß Mario Draghi. Der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) nutzte die am Donnerstag beginnende Ministerpräsidentenkonferenz zu einem Auftritt vor den deutschen Länderchefs. Deren Jahrestreffen findet diesmal in Heidelberg statt – auf Vorschlag Baden-Württembergs, das für ein Jahr den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übernommen hat.

 

Der Besuch des EZB-Chefs hatte einen eher informatorischen Charakter. Beratungsstoff gibt es für die Ministerpräsidenten aber zuhauf. Unter anderem informiert der Stuttgarter Regierungschef Winfried Kretschmann seine Kollegen über den Stand des NPD-Verbotsantrags. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte der Bundesrat beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der rechtsextremen NPD zu beantragen. Die Voraussetzungen dafür, so befand die Länderkammer, lägen vor. Die NPD gehe „nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und sogar zu beseitigen“. Dabei lege die Partei eine „aktivkämpferische, aggressive Grundhaltung“ an den Tag. Sie zeige eine antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung und sei mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt. Als Prozessbevollmächtigte wurden die beiden Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff benannt. Beide lehren an der Berliner Humboldt-Universität.

NPD-Verbotsantrag im Dezember

Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) rechnet damit, dass der Verbotsantrag im Dezember in Karlsruhe eingeht. Derzeit werde die umfangreiche Materialsammlung für das Verbotsverfahren noch einmal gesichtet. Schon einmal war ein Verbotsantrag daran gescheitert, dass die Führungsgremien der NPD mit von den Sicherheitsbehörden bezahlten V-Leuten durchsetzt waren und das Beweismaterial für ein Verbot dadurch weitgehend wertlos wurde. Das soll diesmal nicht wieder passieren.

Zu den weiteren Themen gehört der Hochwasserschutz. Im Sommer hatten Bund und Länder einen Fluthilfefonds vereinbart, mit dem die Opfer der jüngsten Hochwasserkatastrophe entschädigt werden sollen. Zuvor war Kanzlerin Angela Merkel an die Überflutungsorte geeilt und hatte schnelle, unbürokratische Hilfe versprochen. Der Fluthilfefonds umfasst bis zu acht Milliarden Euro, der Bund übernahm die Vorfinanzierung, die Länder beteiligen sich mit 3,25 Milliarden Euro, die sie in Raten abstottern. Die Ministerpräsidenten beraten nun über die Konsequenzen aus den zunehmenden Flutkatastrophen. Dazu könnte auch eine Versicherungspflicht gehören. In Baden-Württemberg verfügen 95 Prozent der Hausbesitzer über eine eigene Elementarschadenversicherung, bundesweit sind es aber lediglich 32 Prozent, in manchen Gegenden nur 20 Prozent. In der Konsequenz zahlen die Versicherten doppelt: Fürs eigene Haus die Versicherungsprämien, für die nicht versicherten Flutopfer die Fluthilfe.

Viele sind nicht versichert

Daneben beraten die Ministerpräsidenten über die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse sowie über den von den öffentlich-rechtlichen Sendern geplanten Jugendkanal. Außerdem soll über mehr Bürgerbeteiligung bei Großprojekten gesprochen werden. Der offizielle Auftakt der Gespräche über die Neujustierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist erst für Dezember vorgesehen. Für inoffizielle Sondierungen können aber die beiden vertraulichen Kaminrunden Gelegenheit geben.