Pferde
Da von den Tieren eine gewisse Gefahr ausgeht, müssen Wege für Reiter im Wald mindestens drei Meter breit sein oder eine besondere Kennzeichnung haben. Abseits befestigter Wege ist weder Reiten noch Mountainbiken gestattet.

Pferdeäpfel
Im Wald muss niemand Pferdeäpfel entfernen. In manchen Städten ist der Umgang damit in der Umweltschutzverordnung verankert. In Schorndorf aber zum Beispiel nicht. Dort greift die Straßenverkehrsordnung, wie in allen Städten und Gemeinden in Deutschland. Demnach müssen Pferdäpfel zwar nicht sofort entfernt werden, jedoch zeitnah. Pferdeführer und Reiter sollten dies ernst nehmen. Sonst drohen Bußgelder. Falls die Pferdeäpfel auf der Straße Grund für einen Unfall sind – etwa falls jemand ausrutscht oder ein Radfahrer stürzt –, kommen zivilrechtliche Ansprüche hinzu.

Hunde
Im Wald besteht keine Anleinpflicht, ein Hund muss jedoch auf sein Herrchen oder Frauchen hören und sofort zum Besitzer kommen, wenn er gerufen wird. Haut der Hund ab, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Auf der Straße im Wohngebiet und auf dem Feld muss Hundekot sofort entfernt werden. Das ist in der Umweltschutzverordnung einer Gemeinde geregelt.

Auch in Backnang hat es vor zwei Jahren einige Beschwerden gegeben, sie alle seien allerdings auf einen bestimmten Hof zurückführen gewesen, heißt es aus der Pressestelle der Stadt. Ein Gespräch zwischen Ordnungsamt und Hofbesitzer habe die Situation dauerhaft geklärt.

Eine Umfrage bei weiteren Kommunen im Rems-Murr-Kreis zeigt: Meist sind es nur Einzelfälle: „Wir appellieren in solchen Fällen an die Pferdehalter und Höfe“, sagt zum Beispiel der Rudersberger Bürgermeister Raimon Ahrens. In Weissach im Tal hingegen gab es in diesem Jahr überhaupt keine Beschwerden. Auch das Polizeipräsidium Aalen, das für den Rems-Murr-Kreis zuständig ist, hat in jüngerer Zeit keine Fälle verzeichnet.

Förster von Radfahrern angegangen

Noch deutlich mehr Konfliktpotenzial scheint es hingegen im Naherholungsbereich Wald zu geben. Weniger wegen Hinterlassenschaften von Pferden als vielmehr zwischen Spaziergängern und Rad- oder Mountainbikefahrern. Auch der Schorndorfer Förster Julian Schmitt ist schon Ziel von Aggressionen geworden. Als er mit seinem Dienstfahrzeug in seinem Waldrevier unterwegs war, wollten ihm zwei Radfahrer auf einem Waldweg partout nicht Platz machen. Als Schmitt leicht hupte, so erzählt er, warf einer der Radfahrer sein Fahrrad vor das Auto auf den Boden, schritt wütend zum Beifahrerfenster und schrie: „Sie haben hier nichts verloren!“ Schmitt kann darüber nur den Kopf schütteln: „Ich war als Personal auf einem Wirtschaftsweg unterwegs und bin ganz langsam und vorsichtig gefahren.“ Der Förster plädiert für ein friedliches Miteinander. „Die Leute sollten lieber erst einmal durchatmen und überlegen, was sie tun.“

Regelungen im Wald und auf der Straße

Pferde
Da von den Tieren eine gewisse Gefahr ausgeht, müssen Wege für Reiter im Wald mindestens drei Meter breit sein oder eine besondere Kennzeichnung haben. Abseits befestigter Wege ist weder Reiten noch Mountainbiken gestattet.

Pferdeäpfel
Im Wald muss niemand Pferdeäpfel entfernen. In manchen Städten ist der Umgang damit in der Umweltschutzverordnung verankert. In Schorndorf aber zum Beispiel nicht. Dort greift die Straßenverkehrsordnung, wie in allen Städten und Gemeinden in Deutschland. Demnach müssen Pferdäpfel zwar nicht sofort entfernt werden, jedoch zeitnah. Pferdeführer und Reiter sollten dies ernst nehmen. Sonst drohen Bußgelder. Falls die Pferdeäpfel auf der Straße Grund für einen Unfall sind – etwa falls jemand ausrutscht oder ein Radfahrer stürzt –, kommen zivilrechtliche Ansprüche hinzu.

Hunde
Im Wald besteht keine Anleinpflicht, ein Hund muss jedoch auf sein Herrchen oder Frauchen hören und sofort zum Besitzer kommen, wenn er gerufen wird. Haut der Hund ab, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Auf der Straße im Wohngebiet und auf dem Feld muss Hundekot sofort entfernt werden. Das ist in der Umweltschutzverordnung einer Gemeinde geregelt.

Fahrrad
Wer mit dem Rad im Wald unterwegs ist, darf nur auf Wegen fahren, die mindestens zwei Meter breit sind. Eine Ausnahme sind ausgewiesene Single Trails, also offizielle Strecken für Mountainbikes.