Die Kontroverse um einen beleidigenden Facebook-Post eines Grünen-Politikers in Gerlingen zeigt: ein Stadtrat kann sich in der Öffentlichkeit nicht rein privat äußern – schon gar nicht, wenn er die Plattform seiner Partei dafür nutzt.

Gerlingen - Zugegeben: die Werbekampagne der Bundesumweltministerin hat öffentliche Wirkung erzielt. Mit elf „neuen Bauernregeln“ wollten die Werber in Berlin eine Diskussion auslösen über die Missstände in der Landwirtschaft. Es wurde diskutiert – aber anders als beabsichtigt.

 

Der Streit ist an der Basis angekommen. In Gerlingen gibt es hauptberufliche Landwirte, die auf Feldern und mit Tierhaltung ihren Lebensunterhalt verdienen. Zwei von ihnen sitzen seit Jahren im Gemeinderat, für die Freien Wähler und die CDU. Ein Mitglied der Grünen hat nun durch eine Meinungsäußerung im sozialen Netzwerk Facebook eine Reaktion provoziert – aber nicht im Hofladen oder auf dem Markt. Sondern im Rathaus, im Finanz- und Verwaltungsausschuss des Gemeinderats.

Man kann geteilter Meinung darüber sein, ob einer, der sich durch einen Facebook-Post angegriffen fühlt, dies seinem Stadtratskollegen während einer Sitzung sagen kann, sollte oder darf. Eine Aussprache außerhalb der Sitzung blockiert zumindest nicht die Zeit von zehn anderen. Über eines aber muss sich ein Stadtrat im Klaren sein, welcher Partei auch immer er angehört: Er kann sich in der Öffentlichkeit nicht „rein privat“ äußern, auf einer Plattform seiner Partei im Netz schon gleich gar nicht. Er wird immer als Vertreter seiner Partei angesehen. So ist das eben, wenn man ein politisches Amt wahrnimmt.