Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilt den Inhaber einer Zeitarbeitsfirma wegen Geheimnisverrats. Er hatte Personaldaten seines früheren Arbeitgebers für sein eigenes Unternehmen genutzt.

Kornwestheim - Der Staatsanwalt spricht von Betriebsspionage. Von einem besonders schweren Fall sogar, der ihm in seiner Laufbahn noch nicht untergekommen sei: Ein 43 Jahre alter Unternehmer gründet seine Zeitarbeitsfirma, die er im Frühjahr 2013 in Kornwestheim aus der Taufe gehoben hat, allein mit Daten, die er sich bei seinem früheren Arbeitgeber auf illegalem Wege beschafft hat. Von April bis Juli 2012 war der Hemminger bei einem Stuttgarter Unternehmen als Personaldisponent beschäftigt. Als er schon nach kurzer Zeit den Betrieb verließ, nahm er über 2000 auf seinem USB-Stick gespeicherte Daten von Kunden mit.

 

Staatsanwalt spricht von perfidem Vorgehen

So dreist sei ihm noch kein Jungunternehmer dahergekommen, sagt der Staatsanwalt, der das Vorgehen als „perfide“ charakterisiert. Was der Ankläger dem Angeklagten besonders ankreidet: Seiner eigenen Firma gab er einen Namen, der so ähnlich klang wie der des Unternehmens, dem er die Daten gestohlen hatte. Bei Telefonaten sei Arbeitssuchenden deshalb nicht gleich aufgefallen, dass nicht ein Mitarbeiter des Betriebs anrief, dem sie die Unterlagen anvertraut hatten, sondern eine andere Firma. Der Antrag des Staatsanwalts lautet deshalb: eineinhalb Jahre Haft. Bewährung will der Ankläger dem 43-Jährigen aus Hemmingen nicht einräumen, weil er das Vorgehen als besonders verwerflich einstuft und weil der 43-Jährige einiges auf dem Kerbholz hat: Sein Vorstrafenregister weist 13 Einträge aus, teils handelt es sich um Verurteilungen wegen Betrugs.

Eineinhalb Jahre Haft im Gefängnis wirklich abzusitzen – so schlimm kommt es für den 43-Jährigen dann aber doch nicht. Die Richterin Andrea Henrich verhängt am Ende wegen Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr, die sie zur Bewährung aussetzt. Die Auflage: der Angeklagte muss 2000 Euro an die Evangelische Gesellschaft Stuttgart zahlen, abzustottern in 100-Euro-Raten. Auch die Richterin spricht von einem „besonders schweren Fall“, gibt aber zu Bedenken, dass das Vergehen schon geraume Zeit zurückliege. Auch die Vorstrafen will sie nicht überbewerten. Sie datieren aus der Zeit vor 2008, die vergangenen Jahre habe der Angeklagte ein straffreies Leben geführt.

Frühere Mitarbeiter hatten Angeklagten verpfiffen

Die Richterin folgt damit dem Antrag des Verteidigers Achim Bächle, der sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hatte. Unstreitig sei, so der Stuttgarter Rechtsanwalt, dass sein Mandant nicht hätte auf die Daten zurückgreifen dürfen. Es sei aber kein Schaden entstanden, weil es zu keinem Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer gekommen sei. Außerdem hielt er der Stuttgarter Zeitarbeitsfirma vor, dem Mann den Datenklau leicht gemacht zu haben, weil es dort keine besondere Sicherung der Daten gab.

Ins Rollen gekommen war das Verfahren, weil frühere Mitarbeiter den 43-Jährigen bei dem betrogenen Unternehmen angeschwärzt hatten. Denn das Kornwestheimer Unternehmen schuldet den Beschäftigten noch einige Monatsgehälter.