Der Aufsichtsrat des Staatsunternehmens Südwestdeutsche Salzwerke AG will nun über die Zukunft von Kai Fischer beraten. Dem zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilten Manager droht der Verlust seines Vorstandspostens.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Heilbronn - Nach seiner Verurteilung wegen Bestechlichkeit muss der Vorstandssprecher der Südwestdeutschen Salzwerke AG in Heilbronn, Kai Fischer, womöglich um seinen Posten bangen. Unmittelbar nachdem das Landgericht Stuttgart gegen ihn eine Bewährungsstrafe von acht Monaten verhängt hatte, teilte das Staatsunternehmen am Donnerstag mit, man werde das Urteil „zum Gegenstand einer in der nächsten Woche stattfindenden Aufsichtsratssitzung machen“. Worüber dabei konkret beraten werden soll, war zunächst nicht zu erfahren.

 

Das Kontrollgremium des Unternehmens, das jeweils knapp zur Hälfte dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Heilbronn gehört, wird derzeit von einem Spitzenbeamten des Finanz- und Wirtschaftsministeriums von Nils Schmid (SPD) geführt. Trotz der Anklage hatte der Aufsichtsrat zunächst von Konsequenzen für Fischer abgesehen. Begründung: bis zur gerichtlichen Klärung gelte die Unschuldsvermutung. Zu den Folgen des noch nicht rechtskräftigen Urteils war von Schmids Ressort auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Fischer soll 80 000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen

Kai Fischer (48) war im Zuge der Korruptionsaffäre um den Heilbronner Bauunternehmer Ante Z., die landesweit Aufsehen erregt hatte, ins Visier der Justiz geraten. Als früherer Vorstand des Energieversorgers Zeag, so die Anklage, habe er Geld und Geschenke des Bauunternehmers angenommen und diesem im Gegenzug bei Auftragsvergaben geholfen; Zeag ist eine EnBW-Tochter. Das Landgericht sah dies nun zumindest teilweise als erwiesen an. Neben der Bewährungsstrafe verurteilte es Fischer dazu, 80 000 Euro an soziale Einrichtungen zu zahlen.

In der Urteilsbegründung stützten sich die Richter besonders auf einen Betrag von 20 000 Euro, den Fischer in bar von Z. erhalten hatte. Umgekehrt habe er sich dafür eingesetzt, dass der Unternehmer einen Jahresvertrag für einen EnBW-Bezirk erhielt. Andere Punkte der Anklage werteten die Richter dagegen nicht als strafbar, sondern als noch erlaubte Klimapflege; dabei ging es etwa um Einladungen zu Boxkämpfen der Klitschko-Brüder.

Die Firma von Ante Z. hatte Gartenbauarbeiten am Privathaus von Fischer vorgenommen, die dieser zunächst auch bezahlte. Später gab Z. ihm den Betrag von 20 000 Euro zunächst unbemerkt in einem Umschlag zurück. „Dein Bruder, für immer“, soll darauf gestanden haben; die Männer redeten sich als „Bruder“ an. Der Manager wollte das Geld nach eigenen Angaben zunächst nicht annehmen, habe es mit Blick auf seine Freundschaft mit Z. aber dann doch behalten. Er selbst habe auch schon Freunden bei Bauarbeiten geholfen, ohne etwas dafür zu berechnen, verteidigte er sich beim Prozessbeginn im März. Dies sei auf dem Land, wo er aufgewachsen sei, so üblich. Die Richter wollten dieser Darstellung jedoch nicht folgen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen Revision

Insgesamt beurteilten sie Fischers Rolle etwas milder als eine andere Strafkammer, die Ante Z. zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von insgesamt 580 000 Euro verurteilt hatte. Z. hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und zugegeben, dass er im Gegenzug für seine Großzügigkeit Hilfe erwartete. Den Fall des Zeag-Chefs werteten die Richter in der Begründung damals als typische Korruption, was dessen Anwälte wiederum als Vorverurteilung rügten. Im Verfahren gegen Fischer hatten sie nach eigenen Angaben ursprünglich einen Freispruch angestrebt; nun will die Verteidigung ebenso wie die Staatsanwaltschaft prüfen, ob Revision eingelegt wird; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mitangeklagt war auch ein früherer Einkaufsleiter der Zeag; er erhielt eine Geldstrafe über 90 Tagessätze, insgesamt 5400 Euro. Der 63-Jährige hatte zugegeben, Ante Z. bei einer Auftragsvergabe über andere Gebote informiert zu haben; so bekam dieser den Zuschlag.

Kai Fischer ist seit 2011 Vorstandssprecher von Südwestsalz; dort verdiente er zuletzt 280 000 Euro im Jahr. Bei dem Staatsunternehmen folgte er auf Ekkehard Schneider, in dessen Amtszeit es ebenfalls Negativschlagzeilen gab. Bereits zum zweiten Mal wurde die Firma im Jahr 2008 bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ertappt. Wegen verbotener Preis- und Gebietsabsprachen der Tochter Südsalz mit einem Konkurrenten musste sie damals mehr als 15 Millionen Euro Bußgeld zahlen, was zu einem Millionenminus in der Bilanz führte. Gegen vier Manager der beiden Firmen ergingen Strafbefehle wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen – darunter auch der seinerzeitige Co-Chef von Südwestsalz, Ulrich K. Nach damaligen Angaben des Landes akzeptierte er eine Strafe von unter 90 Tagessätzen. Sein Vorstandsvertrag wurde nicht verlängert, er durfte aber als Chef einer anderen Tochterfirma weiter amtieren. Auch vor diesem Hintergrund wird mit Spannung erwartet, welche Folgen das Urteil für Kai Fischer hat. Als Firma, an der das Land beteiligt ist, hat Südwestsalz eigentlich eine Vorbildfunktion.