Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)


Grube will den Staatskonzern zu einem Vorbild für korrekte Unternehmensführung machen. Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt?


Erstens: der Ablauf interner Ermittlungen bei Korruptionsverdacht wurde völlig neu geregelt. Es gibt keine Grauzonen mehr. Zweitens haben wir die Datenschutzabteilung stark ausgebaut, drittens eine wegweisende Vereinbarung zum Arbeitnehmerdatenschutz getroffen und viertens einen Beirat für den Datenschutz gegründet.

Ein Beirat? Die sind doch oft nur Feigenblätter und haben eigentlich nichts zu melden ...


Den Beirat leitet der Vorsitzende der Bahngewerkschaft GDBA. Auch der Chef des Konzernbetriebsrats und hochrangige Vertreter der anderen Gewerkschaften sind Mitglieder. Namhafte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis in Datenschutz, Marketing und Informatik sind ebenfalls dabei. Die DB setzt da neue Maßstäbe.

Wie steht die Bahn im Datenschutz im Vergleich zu anderen deutschen und internationalen Großkonzernen da?


Wir liegen nun sicher im Spitzenfeld der deutschen Konzerne und haben damit kräftig aufgeholt. Allein im zentralen Datenschutz haben wir die Mitarbeiterzahl auf 50 verzehnfacht, hinzu kommen rund 80 Datenschutzkoordinatoren in den Tochtergesellschaften.

Das Vertrauen der Belegschaft in die Bahn-Spitze ging durch die vielen Spitzeleien und Ausforschungen in der Vergangenheit verloren. Wie wollen Sie dieses Vertrauen wieder zurückgewinnen?


Wir haben sicher schon ein Stück Vertrauen mit den bisherigen Maßnahmen zurückgewonnen. Mit der geplanten Konzern-Betriebsvereinbarung kommen wir den Informations- und Mitwirkungsinteressen der Belegschaft entgegen, ohne aber unsere Handlungspflichten zu vernachlässigen.

Wie setzt man die neuen Spielregeln durch?


Durch Information, Kommunikation und Überzeugung. Schulungen sind das zentrale Element. Hier starten wir eine Offensive. Natürlich war die Unsicherheit groß. Das ging hin bis zur Frage, ob eine Geburtstagsliste gegen den Datenschutz verstößt.

Und wie lautet die Antwort?


Natürlich ist eine Geburtstagsliste zulässig, solange die Daten in der Abteilung bleiben. Wer die Liste einfach weitergibt, kann dabei gegen den Datenschutz verstoßen.