Zuständigkeiten: Der Landkreis ist als Verkehrsbehörde zuständig für die Genehmigung von Tempolimits auf allen klassifizierten Straßen im Kreisgebiet – also etwa auf Landesstraßen, Kreisstraßen oder Bundesstraßen. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf kleineren, innerörtlichen Straßen liegen im Verantwortungsbereich der jeweiligen Kommune. Ausnahmen sind die Großen Kreisstädte: Sie seien für die Tempolimits auf sämtlichen Straßen im Stadtgebiet verantwortlich, sagt Dusan Minic, der Sprecher des Landratsamts.

 

Kontrolle: Das Regierungspräsidium in Stuttgart ist die Aufsichtsbehörde in Sachen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Betroffene Bürger, die mit einem angeordneten Tempolimit nicht einverstanden sind, können dort Widerspruch einlegen. Das Regierungspräsidium prüft dann die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung, erklärt Dusan Minic