Ob für das Trinkwasser Gebühren anfallen oder ein Preis erhoben wird, hängt von der Organisationsform des Versorgers ab: Ist die Wasserversorgung in öffentlicher Hand, entstehen dem Bürger Gebühren. Wurde die Versorgung privatisiert, legt das betreffende Unternehmen die Preise fest. Häufig gehören hierzu auch Stadtwerke, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen als GmbH fungieren.

 

Die Höhe und Zusammensetzung von Gebühren ist gesetzlich geregelt. Konkrete Vorgaben für die Preisbildung gibt es hingegen nicht. Die anfallenden Kosten werden aber in beiden Fällen überwacht – Kommunalaufsichtsbehörden behalten die Gebühren im Blick, während die Landeskartellbehörden für die privatrechtlichen Preise zuständig sind.

Qualität streng geprüft

Die Trinkwasserqualität wird in Deutschland streng überwacht, geregelt ist sie in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001). Das Wasser muss „rein und genusstauglich“ sein. Die Verordnung legt die Kriterien für die Wasseranalyse fest. Das Trinkwasser in Deutschland hat eine sehr gute Qualität, nur selten finden sich krankheitserregende Mikroorganismen wie Darmbakterien oder Schadstoffe wie Nitrat oder Kupfer. Die Rohre im Haus werden allerdings nicht berücksichtigt: Von veralteten Bleirohren in Altbauten kann eine Gefahr ausgehen, vor allem für Schwangere und Babys. In Baden-Württemberg werden diese allerdings seit dem 19. Jahrhundert nicht mehr verbaut.