Für viele Flüchtlinge ist der Weg in den Arbeitsmarkt schwer. Einige Kommunen bieten daher Stellen in ihren städtischen Betrieben an – die rechtlichen Hürden sind aber hoch, der Lohn ist gering.

Remseck - Das Vorbild für seine Stadt sei Schwäbisch Gmünd, sagt Dirk Schönberger. Während der Landesgartenschau im vergangenen Jahr habe die Verwaltung dort mehrere Stellen für Asylbewerber geschaffen, um ihnen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Die Erfahrungen, sagt der Remsecker Oberbürgermeister, seien dabei ausnahmslos positiv gewesen, das habe ihm auch sein Gmünder Amtskollege Richard Arnold bestätigt. Daher habe man entschieden, in Remseck einen ähnlichen Weg zu gehen – und Anfang der Woche drei Stellen in der Verwaltung geschaffen.

 

Die drei syrischen Asylbewerber, die seit Montag im Remsecker Bauhof arbeiten, reinigen etwa Bushaltestellen, sie verlegen Steinplatten und bewässern die Grünflächen. „Sie arbeiten sehr engagiert mit“, sagt Dirk Schönberger, „die wollen sich richtig einbringen“. Gerade jetzt in der Sommerferienzeit seien die Männer auch eine sehr willkommene Verstärkung.

Die Flüchtlinge bekommen 1,05 Euro Stundenlohn

Die Flüchtlinge helfen zunächst an drei Tagen in der Woche, ihre monatliche Arbeitszeit darf 100 Stunden nicht übersteigen. Denn die Basis ihrer Beschäftigung ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Darin ist neben der Arbeitszeit auch der Lohn festgeschrieben: 1,05 Euro pro Stunde. „Das ist sicher kein großes Einkommen“, sagt der Oberbürgermeister. Trotzdem sei das Ganze eine tolle Sache, denn: es gehe auch darum, den Männern eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten.

Ähnlich sieht es Volker Henning. Der Fachbereichsleiter bei der Stadt Ludwigsburg sagt: „Das Gesetz ist der einzige saubere rechtliche Weg.“ Bei der Stadt Ludwigsburg gebe es aktuell vier Stellen auf Basis des Leistungsgesetzes, zwei davon seien auch besetzt. Auch Henning spricht von guten Erfahrungen, die man mit dieser Art der Anstellung gemacht haben – trotz des geringen Stundenlohns. „Viele Flüchtlinge wollen arbeiten, sie freuen sich über die Tagesstruktur.“ Wichtig für die Integration sei auch, dass die Asylsuchenden durch die Arbeit mit den anderen Mitarbeitern der Stadt, zum Beispiel bei den Hausmeisterdiensten, ins Gespräch kommen würden. Für die Zukunft sei denkbar, sagt Henning, die Zahl der Stellen noch zu vergrößern.

In den ersten Monaten gilt ein generelles Arbeitsverbot

Dass der äußerst geringe Lohn von wenig mehr als einem Euro für die Kommunen schwer zu umgehen ist, zeigt ein Blick auf die Gesetzeslage. Vielen Asylbewerbern ist es nämlich gar nicht erlaubt zu arbeiten. In den ersten Monaten des Aufenthalts generell nicht, später muss dann die sogenannte Vorrangprüfung überstanden werden (siehe Infokasten). Die Arbeitsgelegenheiten, wie sie die Kommunen anbieten, stehen dagegen unabhängig vom Stand des Asylverfahrens immer offen.

Organisationen wie der Flüchtlingsrat stehen dem Konstrukt aber zwiegespalten gegenüber: „Man kann die Arbeitsgelegenheiten weder grundsätzlich verteufeln noch umfassend gutheißen“, sagt die Mitarbeiterin Melanie Skiba. Es komme auf den Einzelfall an, insbesondere darauf, ob ein Arbeitsverbot vorliege oder nicht. „Und darauf, ob es sich bei der Arbeitsgelegenheit um eine Zwangsmaßnahme oder eine freiwillige Tätigkeit handelt.“