Baden-Württemberg will sein Schulbauprogramm modernisieren. Doch der Städtetag moniert, dass in den Richtlinien nicht alle Schularten gleichermaßen berücksichtigt werden. Und vor allem Gemeinschaftsschulen profitierten.

Stuttgart - Mehr individuelles Lernen, Ganztagsbetrieb, mehr moderne Medien – die Schulen im Land müssen neuen Bedürfnissen gerecht werden. Das ist in den teilweise betagten Schulhäusern oft nicht möglich. Obwohl eine Anpassung der Gebäude an die aktuellen Bedürfnisse geboten wäre, würden die Städte und Gemeinden eher weniger Anträge auf Schulbauförderung stellen als früher, sagt Norbert Brugger, der Bildungsdezernent des Städtetags. Abgesehen von 38 Ganztagsschulen förderte Baden-Württemberg in diesem Jahr 69 Bauprojekte mit 75,1 Millionen Euro. Das sind nur fünf Millionen Euro mehr als vor zehn Jahren.

 

Brugger wundert die Zurückhaltung der Kommunen nicht. Das Programm passe nicht mehr zu den aktuellen Anforderungen. Das sieht auch die Landesregierung so. Zum 1. Januar 2015 will die grün-rote Koalition die Richtlinien zur Schulbauförderung ändern. Schon im Koalitionsvertrag ist die Absicht verankert, die Schulbauförderung an die Erfordernisse einer modernen Pädagogik anzupassen und dabei ein „besonderes Augenmerk auf die Ganztagsschule und die inklusive Schulentwicklung“ zu legen. Inzwischen gibt es ein knapp hundert Seiten starkes Konvolut von Empfehlungen für einen zeitgemäßen Schulbau in Baden-Württemberg.

Der Städtetag sieht im Konzept einen Webfehler

Doch die Städte sind noch nicht zufrieden. Wenige Wochen ehe die neue Richtlinie in Kraft treten soll, beklagt der Städtetag einen Webfehler im neuen Konzept. Gefördert werde lediglich der Neubau oder die Erweiterung von Schulhäusern, moniert Brugger. Notwendig sei aber die Anpassung an die pädagogische Modernität. Der Städtetag spricht sich für ein Schulbaumodernisierungsprogramm aus und verlangt, dass ein neuer Fördertatbestand „pädagogische Modernisierung“ in die Richtlinien aufgenommen wird.

Die Städte betrachten die Richtlinien als „maßgeschneidert für Gemeinschaftsschulen“, und das gefällt ihnen nicht. So gibt es Geld, wenn Grundrisse verändert werden, etwa um Klassenzimmer umzubauen und Flächen für Differenzierungen oder Gemeinschaftsbereiche zu schaffen. Andere Schularten hätten andere Bedürfnisse. Modernisierungen ohne Grundrissänderungen würden aber, sagt der Städtetag, nicht gefördert. Das sei eine Privilegierung von Gemeinschaftsschulen und „weder sachgerecht noch akzeptabel“. Nur durch den Tatbestand Modernisierung könnten die Richtlinien allen Schularten gerecht werden. Das gelte auch für die Vernetzung der Klassenräume, um sie mit neuen Medien auszustatten. Der Städtetag verlangt, dass auch dies in den Richtlinien berücksichtigt wird.

Städtetag: Die Gemeinschaftsschulen werden bevorzugt

Auch bei der vorgesehenen Förderung des Ganztagsschulbetriebs machen die Städte eine Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen aus. Nur für diese Schulart seien die Flächen für den Ganztagsbetrieb schon im Modellraumprogramm vorgesehen. Die Städte verlangen Gleichbehandlung aller Schularten und wollen die Flächen bei allen ausgewiesen sehen. Das Land dagegen verweist darauf, dass nur Gemeinschaftsschulen von vornherein als Ganztagsschulen definiert seien.

Nicht einverstanden sind die Städte auch mit der Kostenentwicklung. Sie fordern, dass die Richtwerte um mindestens 15 Prozent angepasst werden. Das Land strebe an, dass die Schulbauförderung ein Drittel der relevanten Kosten decken solle. Tatsächlich machten die Zuschüsse inzwischen nur noch zehn bis 20 Prozent der städtischen Investitionen aus.

Mit dem Förderprogramm verbinden auch die Städte politische Absichten. Sie lassen ihren Vorschlag wiederaufleben, Verbünde etwa von Haupt- und Realschulen oder Gemeinschaftsschulen zu bilden. Sollten für diese Verbünde Baumaßnahmen nötig werden, sollten auch diese in die Förderrichtlinien aufgenommen werden.