Volksabstimmung: Lehnt der Landtag einen Gesetzentwurf der Regierung ab, kann ein Drittel der Abgeordneten beantragen, dass das Volk darüber abstimmt. Genau so plant es Grün-Rot. Abgestimmt wird über den Gesetzestext.

Kosten: Zu den Kosten einer Volksabstimmung gab es keine exakte Auskunft. Es sind wohl weniger als zehn Millionen Euro.