Die ist für die spätere Kostenaufteilung wichtig. Vor allem für Städte in der Größenordnung von 50 000 bis 80 000 Einwohnern könnte das ein wirksamer Hilfsansatz sein, glaubt Christian Popp vom Hamburger Lärmkontor. Vor allem sie hätten es mit Lärmquellen verschiedener Bauträger zu tun – wenn zum Beispiel eine Bundesstraße durch den Ort führt, für die der Bund zuständig ist, und wenn es auch eine Schienenstrecke gibt, für die die Bahn die Verantwortung hat. Für diese Kommunen sei es regelmäßig „eine Frustquelle“, sich mit den verschiedenen Akteuren ins Benehmen zu setzen. Er sei „seit 35 Jahren im Geschäft“, so Popp und habe viele Aktionspläne gesehen. „Der jetzt könnte gehen und wirklich was nützen,“ glaubt der Akustiker.

 

Nimmt man die Lärmwerte und die Zahl der Geschädigten, kann man eine Lärmkennziffer ermitteln und eine Art Prioritätenliste festlegen. Das, sagt Splett, obliege den Kommunen, die ohnehin die Lärmaktionsplanung machen müssen, und sei, so Popp, keine große Herausforderung. Im nächsten Schritt müssen sich die Betreiber der Lärmquellen zusammensetzen und überlegen, wie die Lärmsanierung bewerkstelligt werden soll. Der Kreativität seien keine Grenzen gesetzt, sagt der Jurist Kupfer. Es könne zum Beispiel auch nur einer investieren, von den anderen dann aber anteilsmäßig Kostenbeiträge kassieren.

Gisela Splett glaubt, dass sie in Baden-Württemberg ein, zwei Kommunen finden wird, mit denen dieses Konzept modellhaft erprobt werden könnte. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung gehen die Kommunen Eislingen, Salach und Süßen (Kreis Göppingen) davon aus, dass sie an einem Pilotprojekt mitwirken werden.