Mögliche Betroffene sollten ihre Haare Strähne für Strähne nach Kopfläusen und deren Eiern (Nissen) untersuchen. Besonders gründlich sollte hinter den Ohren und in der Schläfen- und Nackengegend nachgesehen werden. Das Gesundheitsamt empfiehlt zusätzlich, normale Haarspülung auf das feuchte Haar aufzutragen und bei gutem Licht mit einem Nissenkamm durchzukämmen. Das Haar muss gescheitelt sein und Strähne für Strähne gekämmt werden. Der Kamm sollte von der Kopfhaut aus zu den Haarspitzen gezogen werden und nach jedem Kämmen auf einem weißen Tuch abgestreift werden. Ein Befall liegt vor, wenn auf dem Kopf lebende Läuse oder Nissen in weniger als einem Zentimeter Abstand vom Kopf gefunden werden. Auch sämtliche Familienmitglieder müssen untersucht werden. Ein Befall muss sofort gemeldet werden.

 

Zur Abtötung von Kopfläusen rät das Gesundheitsamt den Betroffenen, Lösungen, Shampoos oder Gele, die äußerlich angewendet werden. Empfohlen werden Arzneimittel mit den Wirkstoffen Allethrin, Lindan, Pyrethrum und Permethrin ebenso wie das Moskito-Läuse-Shampoo. Die Arzneimittel gibt es rezeptfrei in Apotheken. Soweit die Mittel vom Arzt verordnet werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Kinder bis zwölf Jahre. Eine gründliche Kopflausbehandlung dauert bis zu 17 Tagen.

Kämme, Bürsten sowie Haarspangen und -gummis sollten mit heißer Seifenlösung gereinigt werden. Bettwäsche, Handtücher, Schlafanzüge und Unterwäsche bei 60 Grad waschen. Mützen, Hüte, Schals und Kuscheltiere sollten über mehrere Tage luftdicht in einem Plastiksack verpackt werden.