Wegen Betrugs in mehr als 150 Fällen sind drei Verantwortliche einer mittlerweile pleite gegangenen Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Männer hatten fast 500 Anleger um mehr als drei Millionen Euro geprellt.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Wegen Betrugs in mehr als 150 Fällen sind drei Verantwortliche einer mittlerweile pleite gegangenen Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart in einem Prozess am Landgericht zu Freiheitsstrafen von 17 bis 22 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zu den Auflagen zählen Zahlungen im mittleren fünfstelligen Bereich. Die drei Männer im Alter von 35, 36 und 45 Jahren – zwei kommen von der Schwäbischen Alb, einer aus Moskau – hatten von 2002 bis 2006 mit der Global Trust AG fast 500 Anleger um mehr als 3,2 Millionen Euro geprellt.

 

Um dem Verfahren angesichts des Aktenberges Herr zu werden, hatten sich die Prozessbeteiligten im Rahmen eines Deals dazu entschlossen, die Fälle mit kleineren Beträgen aus dem Verfahren herauszunehmen, weil sie nach Einschätzung aller das Strafmaß nicht beeinflusst hätten. Strafrechtlich bedeutsam waren damit lediglich die 177 Fälle, in denen Anleger um ihre Einmalzahlungen betrogen worden waren – Beträge im drei- bis fünfstelligen Bereich.

Aussicht auf „Turbo-Zins“ sollte Anleger ködern

In den Hochglanzprospekten der AG war mit Superlativen geworben worden: Von einer lukrativen „AAA-Anlage“ war die Rede, von „100 Prozent Garantie“, von einem „Spezialdepot mit Zins-Turbo“ und einem jährlichen Gewinn von bis zu 40 Prozent. Doch das Geldvermehrungsversprechen entpuppte sich als falsch. Die Anleger bekamen nicht einmal ihr Geld zurück.

Offenbar floss das Geld aber nicht im größeren Maßstab in die Taschen der drei Verurteilten. Allein die fast 50 Vermittler erhielten hohe Provisionen. Zudem verspekulierte man sich völlig bei hochriskanten Unternehmensbeteiligungen. Der Geschäftsführer und seine beiden Kompagnons hatten bei den Investitionen, die sie beabsichtigten, auf die Rückendeckung eines russischen Oligarchen gesetzt. Der verlor aber bald das Interesse an dem Trio.

Schadenersatzklagen gelten als wahrscheinlich

Die Richter gingen daher in ihrem Urteil von der gemilderten Version eines Betrugs aus: Die Männer hätten den möglichen Schaden für die Anleger in Kauf genommen. Zivilrechtlich müssen die Männer, die heute in anderen Geschäftsfeldern gut verdienen, mit Schadenersatzforderungen der geprellten Anleger rechnen.